Saarbrücken (dpa/ND). Die frühere saarländische Regierung von Ministerpräsident Peter Müller (CDU) hat vor der Landtagswahl 2009 in unzulässiger Weise die Union unterstützt. Das entschied der Verfassungsgerichtshof in Saarbrücken in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Demnach verstieß die damalige CDU-Alleinregierung mit einer Broschüre zur Sicherheit, in einer Anzeigenkampagne sowie in einem Brief an die Landesbediensteten gegen das Gebot der Neutralität des Staates im Wahlkampf. Auch der verfassungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit bei Wahlen sei missachtet worden.
Die Richter gaben damit einer Klage der SPD statt, die der Landesregierung unlautere Wahlwerbung vorgeworfen hatte. Nun muss die Politik Vorsorge für künftige Wahlen treffen. Die SPD-Landtagsabgeordnete Anke Rehlinger forderte, dass die CDU die für die Publikationen entstandenen Kosten an die Staatskasse zurückzahlt. Die CDU-Alleinregierung war im November 2009 durch die erste schwarz-grün-gelbe Regierung auf Landesebene abgelöst worden.
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