Das Bundesverwaltungsgericht findet es in Ordnung, dass der Verfassungsschutz jahrelang umfassend Daten über den LINKE-Politiker Bodo Ramelow sammelte. In dem gestrigen Revisionsverfahren ging es wider Erwarten nicht so sehr um den Einzelfall Ramelow; es ging vor allem um die LINKE als gesamte Partei. Weil diese im Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen stehe, könne man über ihre Mitglieder Dossiers anlegen. Das ist die Essenz des Urteils.
Damit haben die obersten Verwaltungsrichter ähnlich wie schon ihre Juristenkollegen in den vorhergehenden Instanzen nicht in der Sache Ramelow entschieden – trotz anderslautender Behauptungen. Die Bundesrichter haben Ramelow nicht wegen konkreter persönlicher Ansichten oder Taten, sondern pauschal wegen seiner Arbeit in der LINKEN zur geheimdienstlichen Beobachtung freigegeben. Das heißt faktisch: So ziemlich jeder Funktionär und jedes Mitglied der Partei dürften auf dieser Grundlage überwacht werden.
Dass es dabei eher nicht um Gefahren für die Demokratie geht, machte der Anwalt des Verfassungsschutzes dankenswerterweise überdeutlich. Wenn er Spitzelaktionen gegen die LINKE etwa mit deren Ablehnung von Joachim Gauck als Bundespräsident rechtfertigt, dann zeigt das nur eins: Der Geheimdienst macht sich willfährig zum langen Arm parteipolitischer Interessen. Und hat keine Hemmungen, das offen zu demonstrieren. Hier liegt eine reale Gefahr für die Demokratie.
Aktuelle Ausgabe: 25.05.2012
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