Streitfrage: Das Bundesarbeitsgericht kippt die Tarifeinheit. Zu Recht?

Durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes ist das Ende der Tarifeinheit besiegelt – ab jetzt ist gewerkschaftliche Konkurrenz im Betrieb höchstrichterlich abgesegnet. ND-Fotos: B. Lange, W. Frotscher; ND-Montage: W. Frotscher
Durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes ist das Ende der Tarifeinheit besiegelt – ab jetzt ist gewerkschaftliche Konkurrenz im Betrieb höchstrichterlich abgesegnet. ND-Fotos: B. Lange, W. Frotscher; ND-Montage: W. Frotscher
Abstruse Szenarien vor Augen
Von Manfred Schell

Zum Zeitpunkt der 37 Gerichtsverfahren, die die Deutsche Bahn gegen die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) in 2007 führte, um ihr einen eigenständigen Tarifvertrag juristisch zu untersagen, bekamen die Annäherungsbemühungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) erneut Auftrieb. Das ungeschriebene Gesetz, ein Betrieb ein Tarifvertrag, musste – durch welche Methoden auch immer – manifestiert werden. Den Bürgern wurden die abstrusesten Szenarien vor Augen geführt, sollte die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) das bis dahin geltende Prinzip der sogenannten Tarifeinheit aufheben.

So prangerte der DGB die Entsolidarisierung unter den Beschäftigten durch Gründung weiterer eigenständiger, vom DGB unabhängiger Gewerkschaften an. Der BDA behauptete, dass sich für die Arbeitgeber Verhältnisse ergeben wü...




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