Baustellenlärm in einer Großstadt

Mietminderung

u Großer Lärm, der im Laufe der Mietzeit auftritt und ein normales ruhiges Wohnen nicht mehr zulässt, ist ein Mangel an der Mietsache, der grundsätzlich zur Mietminderung berechtigt. Davon ging auch ein Berliner Mieter aus, als in unmittelbarer Nähe auf einer Baulücke Arbeiten für einen mehrgeschossigen Neubau begannen.

Die Baulücke war ein Überbleibsel aus dem Krieg. Die Fläche wurde zur Zeit des Einzugs des Mieters gewerblich genutzt. Dort standen einige Garagen und eine Halle. Als der Baulärm immer weiter zunahm, minderte der Mieter seine Miete und stützte sich dabei auf Aufzeichnungen, die er ständig zu der Belästigung gemacht hatte. Damit war aber der Vermieter nicht einverstanden und klagte auf Zahlung der vollen Miete. Diese Klage wurde zunächst vom zuständigen Amtsgericht abgewiesen. Der Vermieter gab nicht auf und legte beim Landgericht Berufung ein und hatte damit Erfolg. Das Landgericht hob das Urteil auf und verurteilte den Mieter zur Zahlung der Mietdifferenz.

Dabei wurde argumentiert: Baustellenlärm sei zwar störend und könne deshalb auch als Mangel der Mietsa...


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