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Von Marina Mai 30.07.2010 / Berlin / Brandenburg

Trotz Abschaffung ausgeschlossen

Initiativen monieren, dass viele Flüchtlinge und Geduldete weiter von der Residenzpflicht betroffen sind

Einen Tag nach der Verkündung der Lockerung der Residenzpflicht für Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge in Berlin-Brandenburg gesellt sich zu der Freude über die Erfüllung einer langjährigen Forderung von Flüchtlingsinitiativen auch Kritik. Die Flüchtlingsräte der Länder fordern Nachbesserungen: »Wir fürchten, dass wegen der restriktiven Ausschlussgründe nur wenige Flüchtlinge von der Neuregelung profitieren.«

Seit gestern hatten Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) und Brandenburgs Innenminister Rainer Speer (SPD) in abgestimmten Erlassen Asylbewerbern und geduldeten Flüchtlingen erlaubt, das jeweilige Nachbarland unbürokratisch zu besuchen. Dafür ist in Zukunft nur noch eine einmalige Erlaubnis nötig, die für den gesamten Zeitraum des Asylverfahrens oder der Duldung gilt. Bisher musste man für jeden Besuch im Nachbarland eine Extra-Erlaubnis bei der Ausländerbehörde einholen. Viele Brandenburger Ausländerbehörden haben diese verweigert, selbst wenn Flüchtlinge in Berlin Verwandte, eine Schule oder das Behandlungszentrum für Folteropfer aufsuchen wollten.

Der Pferdefuß an dem neuen Erlass: Ausgeschlossen werden sollen Straftäter und »Geduldete, die ihre Rückführung vorsätzlich verzögern, indem sie ihre Identität verschleiern oder bei der Passbeschaffung nicht mitwirken«.

Der zweite Ausschluss beträfe, so die Flüchtlingsräte, »in der Praxis bis zu 50 Prozent der Geduldeten – in sehr vielen Fällen zu Unrecht. Schon bei Fehlen eines gültigen Reisepasses werfen die Ausländerbehörden den Betroffenen i.d.R. mangelnde Mitwirkung vor. Sehr oft ist aber die Beschaffung eines Passes gar nicht möglich.« Etwa dann, wenn Herkunftsstaaten Flüchtlinge aus politischen Gründen nicht zurücknehmen. Weiter heißt es: »Einige Botschaften arbeiten nicht ordnungsgemäß, manche Botschaften stellen Pässe nur gegen hohe Schmiergelder aus und in vielen Fällen wird für den Passantrag auf die Zuständigkeit der Behörden im Herkunftsland verwiesen. Nicht selten – häufiger z.B. bei den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion – mag keine der in Frage kommenden Botschaften die Staatszugehörigkeit bestätigen.« Die Folge sei, so Kay Wendel vom Brandenburger Flüchtlingsrat, dass weiterhin die Sachbearbeiter in den Ausländerbehörden über die Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen entscheiden könnten.

Die grünen Fachpolitikerinnen Canan Bayram aus Berlin und Ursula Nonnemacher aus Brandenburg kritisieren in einer gemeinsamen Erklärung den Ausschluss von Straftätern aus der Bewegungsfreiheit. »Da eine Straffälligkeit von AsylbewerberInnen häufig auf Bagatelldelikten wie gerade dem Verstoß gegen die Residenzpflicht beruht, ist das besonders fragwürdig.« Es handle sich hier um eine Schikane von Berlin und Brandenburg, die nicht auf bundesrechtliche Vorgaben reagiere. Sie kündigen eine Behandlung dieser Ausschlusskriterien in den Innenausschüssen an.

Giyas Sayan von der LINKEN in Berlin hält die Kritik für berechtigt. »Ich habe im Vorfeld mit Herrn Körting darüber diskutiert, konnte mich aber nicht durchsetzen«, sagt er dem ND. Die Flüchtlingsräte fordern deshalb zudem, eine Bundesratsinitiative zur ersatzlosen Streichung der Residenzpflicht zu starten, wie es in der Brandenburger Koalitionsvereinbarung steht. Davon waren beide Innenminister wegen fehlender politischer Mehrheiten zwischenzeitig abgekommen. Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin: »Der Landtag in NRW hat aber eine solche Initiative kürzlich beschlossen und dabei auf die Unterstützung Berlins und Brandenburgs gehofft.«

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