Bewerbung mit Röntgenbild
Arbeitsrecht/Diskriminierung
Ein Biologe bewarb sich um eine Stelle. Im Bewerbungsgespräch fragte der Personalchef, ob der Bewerber psychiatrisch behandelt werde. Der steife Gang des Biologen könnte auf die Krankheit »Morbus Bechterew« hindeuten, vermutete er. Mit dieser Wirbelsäulenversteifung gingen häufig Depressionen einher. Daher müsse sich der Bewerber – bevor ein Arbeitsvertrag geschlossen werden könne – röntgen und den Zustand seiner Wirbelsäule untersuchen lassen.
Der Bewerber verweigerte eine medizinische Untersuchung und bekam deshalb einen Korb. N...
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