Befürworter der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werden Beispiele von gebeutelten unverheirateten Vätern anführen, die bestens für ihre Kinder sorgen möchten, aber von deren zickigen Müttern daran gehindert werden. Die Gegner des Urteils werden windige Erzeuger ins Feld führen, die nur deshalb auf ihrem Sorgerecht bestehen, um den Müttern der Kinder eins auszuwischen. Nach der gestrigen Entscheidung ist es verfassungswidrig, wenn der Vater eines unehelichen Kindes das Sorgerecht nicht bekommt, weil die Mutter das nicht möchte.
Schon verheiratete Väter sind bekanntlich recht verschieden. Aber zumindest haben die meisten von ihnen einmal wissentlich und willentlich und im Einverständnis mit der beteiligten Frau zumindest auf dem Papier Verantwortung für die gemeinsamen Kinder übernommen. Das Spektrum unverheirateter Väter reicht von jenen, die »eheähnlich« leben, über Single-Väter, die sich mehr oder weniger gut kümmern, soziale Väter ohne jegliche Rechte bis hin zu den erwähnten Erzeugern. Solange lediglich die überholten Kategorien »verheiratet« oder »ledig« gelten, werden per Gesetz entweder die »guten Väter« diskriminiert oder »bösen Vätern« eröffnen sich Möglichkeiten, die sie besser nicht haben sollten.
Dass Frauen bisher entscheiden konnten, um welchen Typ es sich beim Vater ihres Kindes handelt und ob er das Sorgerecht bekommen soll, war unter diesen Umständen nicht das Schlechteste.
Inmitten der einseitigen Berichterstattung, bin ich dankbar für ihre differenzierte Sicht. Tatsächlich gehört zur Kindeszeugung wenig Vernunft - nur selten taugt eine sexuelle Verbindung für eine gemeinsame Sorge für ein Kind. Dennoch kann jeder Vater in Deutschland Umgang mit seinem Kind haben, es gibt ein umfassendes Umgangsrecht, das jedoch seit seinem Einführen eine Klage- und Streitflut hervorgerufen hat, da es oft mit dem konkreten Leben des Kindes unvereinbar ist. Der permanente Wechsel zwischen zerstrittenen Elternteilen ist für ein Kind oft unzumutbar. Doch eine gemeinsame Sorge wird die Streitereien in Zukunft ins Unerträgliche führen. Dort, wo Eltern sich nicht einigen können, wird auch kein Gerichtsbeschluss Frieden schaffen. Nun darf das Tauziehen noch weiter gehen. Theoretisch kann ein "Erzeuger", mit dem die Kindesmutter keinerlei Übereinstimmung empfindet, über Aufenthaltsort, Religion, medizinische Eingriffe, Betreuung und Schulen etc. entscheiden. Das soll dem Kindeswohl dienen?
Vernünftige, liebende Eltern, werden auch im Falle, dass sie kein Paar sind, gemeinsam für das Kind sorgen, ohne dass es es einer gesetzlichen Regelung bedarf. Doch für diejenigen, die sich nicht außergerichtlich einigen können, wird die neue Gesetzgebung kein Frieden bringen.
Und wohlgemerkt: Kinder sollen Kontakt/Umgang zu ihren Vätern haben - dafür gibt es das Umgangsrecht - doch wem nützt bei zerstrittenen Eltern ein gemeinsames Sorgerecht?
Ein Vater, der keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt (und das tut die Mehrheit aller unterhaltspflichtiger Väter) kann nun - durch die Gesetzgebung gestärkt - die Kindesmutter mit weiteren Prozessen überziehen, was die Mutter nervlich und finanziell zerstört. Dient das dem Kindeswoh? Doch in all den unzähligen Artikeln zum aktuellen Urteil gibt es nur Jubel und Zustimmung - deshalb ist Ihr Text eine Rarität. Nochmals vielen Dank!
Sicher ist es tendenziell richtig, davon auszugehen, dass die Mütter im besten Sinne ihrer Kinder entscheiden. Dass dies jedoch nicht immer der Fall ist, dass die Mütter durchaus egoistische und nicht vordergründig kindeswohlbezogene Gründe haben, die gemeinsame Sorge zu verweigern, darauf weist auch das Bundesverfassungsgericht hin. Der Kommentar scheint diese Einschätzung einfach mal außer acht zu lassen.
Es ist meiner Meinung nach nur richtig und gerecht, dass die betroffenen "guten Väter" (so klein ihre Zahl auch sein mag) diese Entscheidungen gerichtlich auf den Prüfstand stellen lassen können. Richtig ist aber auch, dass es verhindert werden sollte, dass es zu einem egoistischen Missbrauch des Sorgerechtsbegriff durch zahlungsunwillige Väter kommt. Kein Gesetz wird es aus meiner Sicht schaffen, allen Spezifika und Streitpunkten der Mütter-Väter-Konstellationen gerecht zu werden. Aber die neue Regelung könnte meiner Meinung nach zumindest verhindern, dass eine benachteiligende Gleichmacherei aller Väter zu Lasten derer geht, die wirklich Vater sein wollen. Auch wenn es sich hier möglicherweise um eine eher kleine Anzahl handeln mag. Aber vielleicht ist sie ja doch größer als gedacht?
Aktuelle Ausgabe: 25.05.2012
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