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Die Autorin ist rechtspolitische Referentin bei der Menschenrechtsorganisation PRO ASYL.
Foto: PRO ASYL
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Tausende Asylsuchende wurden in den vergangenen Jahren nach Griechenland abgeschoben. Ob dies mit den Europäischen Grundrechten vereinbar ist, muss nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg klären. In den letzten Wochen haben sowohl ein irisches als auch ein britisches Gericht entschieden, den EuGH in dieser Frage anzurufen.
Vom Ideal eines »Gemeinsamen Europäischen Asylsystems« ist die EU noch weit entfernt. In der EU findet eine Schutzlotterie statt, bei der in jedem EU-Land die Chancen auf Schutz anders sind. Griechenland hat trotz Tausender Schutzsuchender im Jahr 2009 gerade einmal 45 Flüchtlinge aus Irak und 30 aus Afghanistan anerkannt. Dagegen wurden in Deutschland im selben Zeitraum 6215 Iraker und 1185 Afghanen anerkannt.
Dennoch drängen Staaten wie Deutschland darauf, dass Asylsuchende in die Staaten zurückkehren müssen, über die sie die EU erstmals betreten haben. Blind für die realen Zustände wird auf die Einhaltung des Zuständigkeitssystems der »Dublin II-Verordnung« gepocht. Für Asylsuchende, die nach Griechenland zurück sollen, ist dies eine Katastrophe. Von einem funktionierenden Asylsystem kann nicht die Rede sein. Asylanträge werden nur selten entgegengenommen, und die Anerkennungschancen liegen bei circa einem Prozent. Auch die Lebensbedingungen sind desaströs: Flüchtlinge müssen in Parks oder Abbruchhäusern schlafen, selbst Kinder werden sich selbst und der Straße überlassen. Die menschenrechtswidrigen Zustände für Flüchtlinge in griechischen Haftanstalten haben im Juli zu einer Verurteilung Griechenlands durch den Straßburger Menschenrechtsgerichtshof geführt. Die Missstände werden im Urteil als Verhöhnung der Menschenwürde, Verdunkelung des internationalen Ansehens Griechenlands und eine absolute Verletzung der Menschenrechte zusammengefasst.
Während das Straßburger Gericht Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention geprüft hat, steht beim luxemburgischen Gericht der EU nun das griechische Asylsystem insgesamt auf dem Prüfstand. Der EuGH wird prüfen, ob Rücküberstellungen von Asylsuchenden nach Griechenland europäisches Recht verletzen. Die Messlatte für den EuGH werden die Europäischen Grund- und Menschenrechtsgarantien sein, unter anderem das Asylrecht nach Art. 18 der EU-Grundrechte-Charta. Die Frage ist: Müssen die anderen EU-Staaten einspringen und die Asylverfahren selbst durchführen, solange Griechenland kein adäquates Asylsystem etabliert? Auch in Deutschland sind Griechenland-Fälle anhängig. Gegen drohende Überstellungen haben Asylsuchende Verfassungsbeschwerden eingelegt, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat geplante Abschiebungen zunächst gestoppt.
Fraglich ist, wie das BVerfG mit den parallelen Verfahren in Luxemburg umgehen wird. Auch wenn der EuGH Vorrang hat und für die gesamte EU letztverbindlich entscheiden wird, könnte das BVerfG mit gutem Beispiel voran gehen und Abschiebungen nach Griechenland für verfassungswidrig erklären. Ein positives Urteil aus Karlsruhe wäre auch wichtig, weil die Betroffenen schnell Klarheit brauchen über ihren Verbleib in Deutschland. Während die Verfahren beim EuGH noch Jahre dauern können, will Karlsruhe noch dieses Jahr entscheiden.
Die EU darf Flüchtlingen die Verhältnisse in Griechenland nicht zumuten. Es ist Aufgabe der EU insgesamt, in allen EU-Mitgliedstaaten die Asylmindeststandards zu etablieren. Ihr Versagen darf nicht auf Kosten der Flüchtlinge und ihrer fundamentalen Rechte gehen.
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