Manager
Steuerminderung
Begleitet ein Manager deutsche Politiker auf einer Auslandsreise, um in den besuchten Ländern Kontakte zu Politikern und Unternehmern anzubahnen, ist die Reise als »beruflich veranlasst« einzustufen. Die Ausgaben dafür sind als Werbungskosten steuermindernd zu berücksichtigen. Bei Delegationsreisen mit Politikern kann man – auch aufgrund der Vorauswahl der Teilnehmer durch das zuständige Ministerium – davon ausgehen, dass es sich um Vertreter international ausgerichteter Unternehmen handelt, die Kontakte für unternehmerische Ziele nutzen. (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9. März 2010, Az. VIII R 32/07)
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