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Von Jörg Meyer 26.08.2010 / Inland

Rechtsgrundlage fürs Ausspionieren

Kabinett einigt sich auf Entwurf zu Arbeitnehmerdatenschutz / Kritik kommt von allen Seiten

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) stellte die Gesetzesvorlage zum Arbeitnehmerdatenschutz vor. Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist mit den Änderungen weitgehend zufrieden, die Gewerkschaften nicht.

Nach den Bespitzelungsskandalen bei Bahn, Telekom und Lidl hat die Bundesregierung reagiert und will nun eine seit Jahrzehnten bestehende Gesetzeslücke schließen. Das Kabinett einigte sich am Mittwoch auf einen Gesetzentwurf aus dem Hause von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Der nannte den Entwurf einen »angemessenen Interessenausgleich«, der die Rechte der Beschäftigten einerseits schütze und andererseits die Interessen der Arbeitgeber berücksichtige. Es geht jedoch nicht um ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz, sondern um eine Ergänzung des Bundesdatenschutzgesetzes.

Konkret beinhaltet der Entwurf das Verbot der heimlichen Videoüberwachung – die offene Überwachung ist zugelassen. Ohne Wissen der Beschäftigten dürfen im Internet frei zugängliche Daten erhoben werden, nicht aber solche, die hinter einer »Zugangshürde« liegen. Dazu zählt die Anmeldung in einem der sozialen Netzwerke. Medizinische Untersuchungen sind nur zulässig, wenn es um Erkrankungen geht, die unmittelbar mit der Tätigkeit zu tun haben.

»Das Bundeskabinett hat eine gute Entscheidung getroffen«, sagte Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar, der die vorige Version des Gesetzentwurfes scharf kritisiert hatte. Die aktuelle Fassung enthalte »wesentliche Verbesserungen« und lege höhere Eingriffsschranken für die Arbeitgeber fest. Einige Punkte müssten allerdings noch diskutiert werden. So darf der Arbeitgeber vor Zustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses Daten »über die rassische und ethnische Herkunft, die Religion oder Weltanschauung« und einiges mehr erheben, beispielsweise die Gewerkschaftszugehörigkeit. »Da besteht für jedes einzelne Merkmal Klärungsbedarf«, sagte Schaar gegenüber ND.

Arbeitgeber und Gewerkschaften kritisierten den Entwurf. Während Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt eine Behinderung der Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung fürchtete, sagte DGB-Chef Michael Sommer, der Entwurf sei »nicht akzeptabel«, weil er erstmals eine Rechtsgrundlage schaffe, »die das Ausspionieren von Beschäftigten im Arbeitsverhältnis ausdrücklich ermöglicht«. »Wir fordern handfeste, konkrete Bestimmungen und Verbote zum Schutz der Beschäftigten statt Gummiparagraphen für die Arbeitgeber«, sagte Sommer. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer nannte den Entwurf einen »Tropfen auf den heißen Stein«.

Auch die Opposition zeigte sich unzufrieden. Dringenden Nachbesserungsbedarf sieht der Datenschutzbeauftragte der Linksfraktion, Jan Korte. Die LINKE werde sich in den kommenden Monaten für Änderungen etwa bei der offenen Videoüberwachung oder den anlassunabhängigen Datenabgleichen einsetzen. Die SPD kritisierte, dass der Entwurf bei einigen Punkten hinter geltendem Recht zurückbleibe. Die Grünen forderten ein eigenständiges Gesetz. »Die wesentlichen Schutzbedürfnisse« der Beschäftigten blieben auf der Strecke.

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