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Von Velten Schäfer, Schwerin 28.08.2010 / Inland

Bush-Grillparty war teurer als 8,7 Millionen Euro

Schweriner Prozess über Offenlegung der Einsatzkosten hat begonnen

In Schwerin hat der Prozess um die Veröffentlichung der Kosten für den Bushbesuch in Trinwillershagen 2006 begonnen. Die meisten beteiligten Bundesländer lehnen eine Veröffentlichung der Kosten bisher ab.

Im zweiten Anlauf hat es immerhin geklappt mit einer Prozesseröffnung: Seit gestern verhandelt das Verwaltungsgericht in Schwerin über die Frage, ob die Landesregierung aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern die Kosten offenlegen muss, die der Polizeieinsatz zum Schutz des damaligen US-Präsidenten George W. Bush bei seinem Besuch in Trinwillershagen im Jahr 2006 verursacht hat. Ein Urteil wird für den 8. September erwartet. Beim ersten Versuch im März war der Gerichtstermin kurzfristig abgeblasen worden; der Kläger war damals mit den Antworten auf zwei Kleine Anfragen abgespeist worden, was ihm allerdings nicht ausreichte.

Thomas Meyer-Falk, der derzeit in Bruchsal bei Karlsruhe wegen eines Bankraubes mit Geiselnahme einsitzt und sich als linksradikalen politischen Gefangenen sieht, reichte dies allerdings nicht: Er bezweifelt, dass dabei der volle Betrag genannt wurde und verlangt, die ungeschwärzten Originalrechnungen einzusehen. Ganz aussichtslos ist seine Klage nicht, sonst wäre keine Prozesskostenhilfe bewilligt worden und das Verfahren würde nicht stattfinden. Allerdings bremste der Richter schon beim Auftakt die Erwartungen: Er zitierte aus einem Paragrafen des Gesetzes, wonach Informationen nicht herausgegeben werden müssen, wenn andere Bundesländer beteiligt sind und diese nicht zustimmen. An dem Polizeieinsatz, der mit gut 12 000 Kräften der bis dato größte in der Landesgeschichte war, waren bis auf Thüringen alle Länder beteiligt. Elf Landesregierungen hätten das Ansinnen auf Offenlegung ihrer Rechnungen zurückgewiesen, nur drei zugestimmt: Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Dabei haben heute die meisten Länder selbst ein Informationsfreiheitsgesetz.

Allerdings äußerte der Richter auch gelinde Kritik an der Formulierung der Anfrage des Schweriner Ministeriums an die Länder. Diese sei politisch eingefärbt gewesen. Das sieht man auch beim Landesdatenschutzbeauftragten in Schwerin so: Den Länderministerien sei vermittelt worden, dass man selbst die Anfrage nicht befürworte und es begrüßen würde, wenn diese Auffassung geteilt werde. »Das halte ich für tendenziös«, sagt die beim Schweriner Landesdatenschutzbeauftragten für Informationsfreiheit zuständige Referatsleiterin Ina Schäfer.

Die auskunftsunwilligen Länder hegen Sicherheitsbedenken: Aus detaillierten Angaben, welche Kräfte zur Verfügung gestellt wurden, könne man womöglich auf Polizeitaktiken bei solchen Großeinsätzen schließen. Doch auch wenn das Ergebnis am Ende magerer ausfallen könnte, als sich der Kläger das wünscht, begrüßt Schäfer den Prozess. Er könne dazu beitragen, eine Kultur größerer Transparenz zu fördern – in der Öffentlichkeit und auch in den Behörden. Der Landesdatenschutzbeauftragte Karsten Neumann hatte im Vorfeld unterstrichen, es gehe hier um ein Recht der Bürger, nicht um einen »Gnadenakt«.

Eine Wirkung hat das Verfahren jedenfalls schon gezeitigt: Das Schweriner Innenministerium räumte am Freitag ein, die Kosten lägen über den bisher genannten 8,7 Millionen Euro. Es seien nachträglich weitere Rechnungen aufgetaucht.

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