Die rot-rote Koalition werde die Ausgaben für die Hochschulen »als Investition in die Fachkräfte und Märkte von Morgen« beibehalten und den »erfolgreichen Weg des Dialogs« mit der Landesrektorenkonferenz beibehalten, so steht es im Koalitionsvertrag. Doch derzeit gibt es erheblichen Zank. Die Hochschulen verfügen über 25 Millionen Euro Rücklagen und das Wissenschaftsministerium will im kommenden Jahr zehn Millionen davon einkassieren. Hintergrund ist ein entsprechender Kabinettsbeschluss. Auch die Hochschulen sollen einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten.
Nach Darstellung von Staatssekretär Martin Gorholt handelt es sich um eine einmalige Entnahme. Ansonsten gebe es bei der Wissenschaft keine Abstriche, versicherte er gestern. Der Landtagsabgeordnete Christian Görke (LINKE) sprach von einem »maßvollen Eingriff in die Rücklagen«.
Allein 3,66 Millionen Euro soll die Brandenburgische Technische Universität Cottbus (BTU) abgeben. Man habe für das Haushaltsjahr 2010 ohnehin schon 2,2 Millionen Euro weniger vom Land bekommen als im Jahr zuvor, beschwert sich die Universität. Man müsste also einen Verlust von über fünf Millionen Euro hinnehmen, was zehn Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel entspreche. BTU-Präsident Walter Ch. Zimmerli hofft, dass bald ein konstruktives Gespräch beginnt, »damit sich die BTU nicht gezwungen sieht, Rechtsmittel einzulegen«.
Die Zahl der Studenten an der Technischen Universität Cottbus sei in den vergangenen drei Jahren von unter 4400 auf über 6400 angewachsen. Diese Leistung sei »auch im Vertrauen auf unsere gezielte Bewirtschaftungspolitik der knapp bemessenen Haushaltsmittel erbracht worden«, erklärte Zimmerli. Jetzt habe es den Anschein, dass Leistung »nicht belohnt, sondern bestraft« werde.
Als nicht zulässig bewertet ein Rechtsgutachten die Wegnahme der Rücklagen. Im Namen der Landesrektorenkonferenz in Auftrag gegeben hatte dieses Gutachten die Universität Potsdam, die selbst 4,49 Millionen Euro herausrücken soll. Gutachter Christian Pestalozza meint, die Zusage, Rücklagen bilden zu dürfen, schließe die Verpflichtung des Landes ein, »die einmal gebildeten Rücklagen nicht anzutasten«. Das sieht das Wissenschaftsministerium anders. Bei der Erlaubnis, nicht sofort ausgegebene Mittel in Form von Rücklagen aufzuheben, habe sich nur um eine politische Erklärung gehandelt. Diese besitze keinen rechtsverbindlichen Charakter.
Das spielt für den Landtagsabgeordneten Jens Lipsdorf (FDP) aber keine Rolle. »Versprechen müssen gehalten werden«, auch wenn sie nicht einklagbar seien, findet er. Daran sollte sich Wissenschaftsministerin Martina Münch (SPD) orientieren. Lipsdorf ist Vorsitzender des parlamentarischen Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Es sei »viel Vertrauen zwischen den Hochschulen und der Landesregierung zerstört worden«, bedauerte er.
Jedes Jahr diagnostiziere das Statistische Bundesamt, dass Brandenburg Schlusslicht bei der Finanzierung der Hochschulen sei, erinnerte Grünen-Landeschef Benjamin Raschke. Auch bei der Orientierung auf die Forschung landeten die brandenburgischen Hochschulen auf dem letzten Platz. Vor diesem Hintergrund sei es abstrus, wenn die Landesregierung die Hochschulen genau derjenigen Mittel berauben wolle, die diese unter anderem in neue Forschungsprojekte gesteckt hätten.
Aktuelle Ausgabe: 25.05.2012
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