Teilerfolg für Fluggäste errungen

Fluggesellschaften

  • Lesedauer: 2 Min.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen erreichte beim Bundesgerichtshof in einem Verfahren gegen die Deutsche Lufthansa AG und British Airways einen Punktsieg für die Fluggäste.

Es ging um Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften: Demnach sollten Flugscheine ihre Gültigkeit verlieren, wenn Kunden nicht alle Flugcoupons nutzten oder von der gebuchten Flugreihenfolge abwichen.

Gerichte hatten in Prozessen um solche Klauseln unterschiedlich geurteilt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) beendete nun das Tauziehen: Der generelle Ausschluss des Rechts, die Beförderungsleistung teilweise in Anspruch zu nehmen, benachteilige die Kunden unangemessen. Grundsätzlich sei es aber legitim, wenn die Airlines versuchten, Fluggäste daran zu hindern, ihr Tarifsystem zu unterlaufen, betonte der BGH.

Die Unternehmen wollten zum Beispiel vermeiden, dass Fluggäste bei günstigen Hin- und Rückflügen nur Teilstrecken nutzten und so billiger reisten, als wenn sie von vornherein nur die tatsächlich geflogene Strecke gebucht hätten.

Oder dass Kunden zwei Flüge mit Zwischenlandung (Fernflug mit Zubringerflug) buchten und nur den Fernflug nutzten, weil die Kombination billiger sei als der separat gebuchte Fernflug.

Jedoch erfasse die Klausel auch andere Fälle. Wenn zum Beispiel ein Fluggast einen Zubringerflug verpasse, den Fernflug aber auf anderem Wege noch erreiche, könnte so ein Pechvogel dann wegen des ungültigen Flugscheins auch den Fernflug nicht mehr wahrnehmen.

Jede Abweichung von der gebuchten Flugreihenfolge generell zu »bestrafen«, gehe daher zu weit. betonten die Obersten Richter. Die Fluggesellschaften könnten dieses Problem auch »milder« regeln und Fluggäste, wenn sie nur Teilstrecken flögen, zur Zahlung des Entgelts verpflichten, das bei separater Buchung der Teilstrecke angefallen wäre.
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2010, Az. Xa ZR 5/09

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal