Recht auf Tarifwechsel – Versicherer darf keinen Zuschlag fordern

Private Krankenversicherung 2

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 23. Juni 2010 entschieden, dass Versicherungsnehmer ein gesetzliches Recht auf einen Wechsel ihres Krankenversicherungstarifes haben und der Versicherer dabei keinen sogenannten Tarifwechselzuschlag erheben darf.

Konkret betroffen war die Allianz Private Krankenversicherungs-AG, die der Auffassung war, einen solchen Zuschlag berechnen zu dürfen. »Ein sol...


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