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Von Kira Taszman 03.09.2010 / Berlin / Brandenburg

Deutsches Paragraphen-Massaker

Berliner Kino zeigt einen immer noch verbotenen Horror-Klassiker

Blutfontänen, Metzelorgien oder Folterszenen können Liebhaber des Horror- und Splatterfilms bekanntlich nicht schrecken. Mittlerweile hat sich die Bewertung von Gewaltdarstellungen im Film aber auch so gewandelt, dass viele Horrorfilme heute im Mainstream angekommen sind.

Ein Pionier dieses Genres ist der von Tobe Hooper inszenierte Film »The Texas Chainsaw Massacre« (TCM) von 1974. Darin wird fünf jungen Hippies der Trip in ein leerstehendes Haus in der texanischen Pampa zum Verhängnis. Von der nebenan hausenden Kannibalenfamilie werden vier von ihnen erschlagen und mit einer Säge zerteilt, um schließlich als Nahrungsvorrat in einer Tiefkühltruhe zu landen. Nur ein Mädchen kann sich vor den blutrünstigen Unholden retten. Die mittlerweile als Kultfilm geltende Billigproduktion, die längst in die Sammlung des »Museums of Modern Art« aufgenommen wurde, spielte seinerzeit in den USA über 30 Millionen Dollar ein. Unter dem Titel »Blutrausch in Texas« kam der Film auch in die westdeutschen Kinos und wurde anschließend als »Kettensägenmassaker« auf Video vertrieben.

Solange, bis 1985 das Münchener Landgericht I urteilte, dass der Film »kein Werk der Kunst« sei und so den juristisch garantierten Kunstvorbehalt aushebelte. Die Richter befanden das Werk lediglich für einen »Horrorfilm, der von brutalen und geschmacklosen Szenenfolgen lebt«. Seitdem ist er beschlagnahmt.

Dass dieses Urteil unwiderruflich ist, stellte im letzten Jahr auch die DVD-Firma »Turbine Medien« fest, die den Film in einer filmhistorisch umfassenden Edition in Deutschland veröffentlichen wollte. Denn wenn in Deutschland ein Film, ein Lied oder ein Buch etwa wegen Gewaltdarstellungen, Pornografie oder Volksverhetzung verboten wird, gilt das Verbot unbegrenzt. Wer ein solches Werk verleiht oder verkauft, muss hier zu Lande mit einer Strafe von bis zu einem Jahr Gefängnis rechnen.

Die einzige Möglichkeit, ein solches Verbot aufzuheben, ist vollkommen abstrus. Axel Bussmer von der Bürgerrechtsorganisation »Humanistische Union« erklärt, dass man dazu den Film wieder veröffentlichen und darauf warten müsse, dass jemand dagegen klage und dass anschließend ein Gericht diese Klage ablehne. Bei Bestätigung des Verbots müsste der Verlag die DVDs jedoch vernichten, worauf sich verständlicherweise die wenigsten Firmen einließen.

Dabei präzisiert Bussmer auch den Unterschied zwischen verbotenem und indiziertem Film. Letzterer sei zwar im Geschäft nicht frei verfügbar, dafür könne man ihn aber bestellen.

Am Sonnabend laden u.a. die Humanistische Union und »One World Berlin/realeyz« zu einer Filmvorführung von »TCM« um 22:30 Uhr in das Kino »Filmkunst 66« ein. In einem anschließenden Gespräch werden der Medienwissenschaftler Dr. Stefan Höltgen und René Brahns von der Juristischen Fakultät der Berliner Humboldt-Universität dort über »Filmverbote, Zensur und die Freiheit der Kunst« diskutieren.

Denn mit »TCM« trifft das Verbot ein Werk, dessen Horror-Ästhetik im Vergleich zu heutigen Standards relativ harmlos ist. Zwar gibt es durchaus unappetitliche Momente, doch entbehrt der Anblick von in der Pfanne brutzelnden (Menschenfleisch-)Würstchen auch nicht eines gewissen (sehr schwarzen) Humors. Die unfreiwillige Komik des Films ist ebenfalls genre-inhärent. Jedenfalls fängt »The Texas Chainsaw Massacre« sehr anschaulich den »Peace und Love«-Geist seiner jungen 70er-Jahre-Protagonisten ein und prangert unter anderem Unsitten wie Massentierhaltung an. Zudem geschehen die brutalsten Handlungen außerhalb des Kamerablickfelds. Filme, die heute ungesühnt auf Fantasy-Festivals gezeigt werden, sind oft um ein vielfaches drastischer.

Sogar Staatsanwälte sowie Bewertungsstellen wie die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle) und BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) würden den Film heute wieder frei geben. Doch die deutsche juristische Bürokratie verhindert dies, während der Film in Österreich und der Schweiz frei vertrieben werden darf.

Dass Verbote immer zu ihrer Umgehung auffordern, beweisen auch Netzwerke, die den Austausch solcher Filme betreiben oder der Zensurtourismus in Nachbarländer wie Holland. Heutzutage kann man ohnehin auf das Internet ausweichen: Dort kann man »The Texas Chainsaw Massacre« bequem auf dem Videoportal Youtube begutachten.

4.9., 22.30 Uhr, Filmkunst 66

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