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Von Marcus Meier 03.09.2010 / Inland

Demoverbot nach Sprengsatzfund

Dortmunder Polizeipräsident: Rechtsextreme Demonstration wäre ein »nicht kalkulierbares« Risiko

Ein Neonazi, der Kontakt hatte zu Dortmunder Kameraden, soll Sprengsätze hergestellt haben. Die für den Samstag geplante Nazi-Demonstration in der Westfalen-Metropole wurde deswegen polizeilich verboten. Ob diese Entscheidung vor Gericht bestand haben wird, ist offen.
Möglicher Grundstoff für einen Sprengsatz: Böller
Möglicher Grundstoff für einen Sprengsatz: Böller

Gestern Morgen verkündete Dortmunds Polizeipräsident Hans Schulze das Verbot einer für Samstag geplanten Neonazi-Demonstration in der Westfalen-Metropole. Die Begründung: Ein Aachener Neonazi war verhaftet worden, weil er lebensgefährliche Sprengsätze gebaut hatte. Er stehe in engem Kontakt zu den Dortmunder Demoanmeldern.

Tagelang habe sich der 19-jährige Bombenbauer in Dortmund aufgehalten, berichtete Schulze. Er war dort sogar kurzzeitig in Gewahrsam genommen worden nach einem gewalttätigen Übergriff gegen eine linke Szene-Kneipe. Er kam aber wieder frei, obwohl wegen Gewalttaten vorbestraft und offenbar seit Längerem im Visier der Ermittlungsbehörden stehend. Möglicherweise hat er, so Schulzes Befürchtung, in Dortmund Sprengsätze »abgelegt oder abgegeben oder übergeben«.

Dann kündigte der Behördenchef an, seine Beamten werden in Dortmund »intensiv« nach »diesem Sprengmaterial« suchen, »wenn wir genau wissen, wie sich die Situation für uns darstellt«. Die Entwicklung sei ja ganz frisch. »Wir werden das tun«, bekräftigte der Polizeipräsident die Bereitschaft zu künftigem Handeln. Von Hausdurchsuchungen wurde nichts berichtet. Auf Nachfrage des ND sprach die Polizeipressestelle davon, dass man sich aus ermittlungstaktischen Gründen zu dieser Frage nicht äußern werde. Etwaige Täter dürften gewarnt sein vor künftigen Durchsuchungsmaßnahmen.

Der verhinderte Bombenleger wird der »Kameradschaft Aachener Land« zugerechnet, einer überaus aktiven Neonazi-Gruppe. Am 1. Mai soll er gen Berlin gereist sein. Im Gepäck: Neun selbst gebastelte Sprengsätze. An einer Polizeikontrolle entledigte er sich des explosiven Materials, flüchtete. Doch wurde seine DNA an den Sprengkörpern festgestellt. Nun wurden Sprengsätze bei dem Neonazi gefunden. Die Dortmunder Polizei wurde nach eigenen Angaben durch die Landeskriminalämter Berlin und NRW informiert.

»Die Demonstration wäre ein nicht kalkulierbares Risiko«, erläuterte Polizeichef Schulze das Verbot. »Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Menschen zu Tode kommen.« Bisher hatte Schulze keinen Gedanke daran verschwendet, den »Nationalen Antikriegstag« – es ist der sechste in Dortmund – zu verbieten. Antifaschistischen Gegenaktionen war jedoch durchaus die Erlaubnis verweigert worden (ND berichtete). Ein rechtsextremes Konzert am Vorabend der geplanten Demonstration wurde nicht verboten.

Das Aufmarsch-Verbot sei ein überfälliger Schritt, sagte die Dortmunder Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke (LINKE). Schließlich sei es ein Skandal, »dass für das Verbot des Nazi-Aufmarsches erst nach Polizeiaussagen lebensgefährliche Sprengsätze gefunden werden müssen, während friedliche antifaschistische Mahnwachen bereits vorher willkürlich verboten wurden«.

In Dortmund gebe es jetzt schon einen »gelebten Terror«, die gewalttätigen Übergriffe häuften sich, sagt Ralf Beltermann, Sekretär des DGB Dortmund und Aktivist im »Arbeitskreis gegen Rechtsextremismus«. Am 1. Mai 2009 hatten 300 Neonazis, für die Polizei völlig überraschend, eine DGB-Kundgebung brutal angegriffen. Mehrere Morde gehen auf das Konto Dortmunder Neonazis. »Wenn jetzt Sprengkörper gefunden werden«, sagt Beltermann, »dann zeigt das eine neue Qualität der Gewaltbereitschaft.«

Die Nazis kündigten via Internet an, das Verbot gerichtlich anzufechten. »Wir klagen gegen das Verbot und rechnen mit einem positiven Urteil.« Der Instanzenweg: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Oberverwaltungsgericht Münster, Bundesverfassungsgericht Karlsruhe. Während Gelsenkirchen und Münster im Jahr 2009 ein polizeiliches Verbot des damaligen »Nationalen Antikriegstages« bestätigten, entschied Karlsruhe, dass die Demonstration stattfinden dürfe. Denn die mögliche Teilnahme einer größeren Zahl »Autonomer Nationalisten« begründe »nicht schon für sich gesehen« die Annahme, dass »von einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit auszugehen« ist.

Auch sei, argumentierten die Bundesrichter seinerzeit, eine rechtsextreme Demonstration einen Monat zuvor »ohne jegliche Gewaltanwendung« verlaufen, obwohl auch dort »Autonome Nationalisten« teilnahmen. In Bad Nenndorf war's, knapp 230 Kilometer von Dortmund entfernt. Der als vorbildlich friedlich empfundene Aufmarsch fand »zum Gedenken alliierter Folteropfer« statt. Pikantes Detail: Zumindest in diesem Jahr soll an der jährlich stattfindenden Bad Nenndorfer Demonstration auch der Aachener Bombenbauer teilgenommen haben, der nun ins Visier der Polizei geriet.

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1 Kommentar zu diesem Artikel

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  • krabat, 03. Sep 2010 17:55

    Gefahr, die von Nazis ausgeht

    Es ist ja schlimm genug, daß sich die Nazis in Deutschland immer noch auf "ihre" Gerichte verlassen können, wenn es darum geht, eine Demo zu erlauben bzw. ein vorhergehendes Verbot aufzuheben.
    Was ich mich frage, ab wann beginnt denn für gewisse Richter eine "Gefahr", die von einer Nazi-Demo ausgeht? Reicht es denn nicht, daß auf so einer Demo gehetzt wird? Oder daß die Organisatoren verfassungsfeindliche Ziele verfolgen? Und schlimm genug, daß der Staat oft wegschaut, wenn Nazis Leute aus dem linken Spektrum töten, nein, in Dortmund scheint es auch keine Rolle zu spielen, daß durch Nazis schon Polizisten umgekommen sind. Ist gewissen Entscheidungsträgern das Kuscheln mit den Nazis so wichtig, daß sie sogar darüber hinwegzusehen bereit sind? Sollte hier nicht wenigstens die Fürsorgepflicht des Staates für seine Beamten greifen? Fragen über Fragen.
    Bin mal gespannt, ob das Verbot der Nazi-Demo Bestand haben wird...

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