Der Jurist (Jg. 1943) ist u. a. in der Internationalen Liga für Menschenrechte engagiert.Unterstützung der Strafanzeige möglich unter: Anwaltskanzlei Schultz, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin, Tel.: 030/43725026 oder wwww.menschenrechtsanwalt.de Foto: Rainer Schultz
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ND: Sie haben Strafanzeige gegen Thilo Sarrazin bei der Berliner Staatsanwaltschaft gestellt – im Auftrage von ...?
Schultz: Im Auftrag von Azize Tank und Gabriele Gün Tank, zwei Berlinerinnen, bekannt als Immigrantenbeauftragte a. D. von Charlottenburg-Wilmersdorf bzw. gegenwärtige Immigrationsbeauftragte von Schöneberg-Tempelhof, aber nicht »von Amts wegen«, sondern als Privatpersonen. Azize Tank meint: »Sarrazins Äußerungen führen zu Vorurteilen, verknüpft mit weitreichenden, in dieser Radikalität nur von antidemokratischen, rechtsextremen Parteien erhobenen Parolen. Sie sind auch eine Gefahr für unsere Demokratie und Wertegemeinschaft. Sie schaden dem Bild Deutschlands in der Welt.«
Nur die beiden Frauen klagen?
Es besteht die Möglichkeit sich der Strafanzeige anzuschließen und so zum Ausdruck zu bringen, dass sie eine breite Unterstützung findet.
Gegen welche Paragrafen hat Sarrazin verstoßen?
Insbesondere gegen den der Volksverhetzung nach Paragraf 130 Abs. 1 Nrn, 1, 2 des Strafgesetzbuches wegen der Verbreitung von Schriften, die zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt und deren Menschenwürde angreift, also nach Paragraf 130 Abs. 2 StGB. Sodann wegen Beschimpfung von Religionsgesellschaften nach Paragraf 166 Abs. 2 StGB sowie Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung entsprechend den Paragrafen 185 und folgende des StGB.
Glauben Sie, dass Sie Erfolg haben werden, die Staatsanwaltschaft den Strafantrag ohne Ansehen der Person aufnimmt? Sarrazin ist kein dumpfer, Basebalschläger schwingender und Ausländer-raus grölender Skinhead, sondern eine Person mit Macht und Einfluss. Dass solche oft nicht belangt werden, ist ein Erfahrenswert.
Ein Erfolg wäre schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach Bejahung eines Anfangsverdachtes gegen den Bundesbankvorstand. Ob am Ende eine Anklage oder gar eine Verurteilung herauskommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben den juristischen Fragen auch von der Unterstützung durch die Öffentlichkeit. Die Strafanzeige ist umfangreich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht begründet worden, damit sie nicht wie im letzten Jahr abgelehnt wird, weil kein Anfangsverdacht vorliege.
Juristisch wird das Problem, dass menschenverachtendes, rassistisches Denken nicht nur an Stammtischen, sondern auch von der Elite Deutschlands geäußert wird, nicht zu lösen sein.
Ja, selbst eine Bestrafung Sarrazins, die er sicher verdient hat, würde das in der Gesellschaft weit verbreitete rassistische, islamophobe Denken nicht beseitigen, aber vielleicht dazu beitragen, dass immer mehr Menschen begreifen: Rassismus ist – nach heutigem Stand der Wissenschaft und der internationalen Diskussion – keineswegs nur ein biologisch begründeter Herrenrassenwahn. Zunehmend basieren rassistische Argumentationsmuster auf Zuschreibungen, unterschiedliche Zitate wie »Kulturen«, »Nationen«, »Ethnien« oder »Religionszugehörigkeit«. Kennzeichnend für Rassismus ist die Konstruktion vermeintlich homogener Gruppen, deren individuellen Mitgliedern pauschal bestimmte, negative Eigenschaften zugeschrieben werden.
Dieser Tage wird es 75 Jahre her sein, da die Nazis die Nürnberger Rassengesetze verabschiedeten. Mit einigen Äußerungen liegt Sarrazin nicht allzu fern von deren Rassebiologie. Wenn demokratische Selbstzensur seitens eines Verlages ausbleibt, müsste dann nicht ein Buch verboten werden können?
Auch wenn ein Verlag nur an kurzfristigen finanziellen Erfolgen interessiert ist, sollte er doch den Inhalt von Büchern mit solchen umstrittenen gesellschaftlichen Problemen genau analysieren und im Fall Sarrazins dessen Parteigänger am äußersten rechten Rand beobachten. Und wenn ein Verlag seinen aufklärerischen Anspruch ernst nimmt, müsste ein solches Buch da landen, wo es hingehört: nicht auf den Markt, sondern auf den Müllhaufen der Geschichte.
Auch das renommierte Deutsche Institut für Menschenrechte hat festgestellt, »dass wesentliche Forderungen Sarrazins nach Rechtsänderungen jenseits des menschenrechtlich zulässigen und des unveränderlichen Kerns des Grundgesetzes liegen«; zudem seien seine »rassistischen Kategorisierungen in einer Gesellschaft, die sich zu den Menschenrechten bekennt, nicht hinnehmbar«.
Was ein Verbot des Buches anbetrifft – dies müsste von den zuständigen Stellen geprüft werden.
Welche persönlich Erfahrungen haben Sie mit Migranten?
Ich vertrete Migranten und Migrantinnen seit drei Jahrzehnten anwaltlich, die meisten aus der Türkei und aus den angrenzenden arabischen Ländern. Ich habe die unterschiedlichsten Erfahrungen gemacht, ähnlich wie bei den »bio-deutschen« Mandanten. Zwei möchte ich hervorheben: Selbst diejenigen, die die deutsche Sprache nicht beherrschten, waren keineswegs dümmer als die »Bio-Deutschen« ähnlicher sozialer Herkunft und Bildung und die meisten von ihnen wussten engagierte Rechtsanwaltstätigkeit sehr viel mehr zu schätzen. Migranten haben mein Leben kulturell und persönlich in vieler Hinsicht bereichert.
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