Sprungmarken: Inhalt, Navigation.
Schnellsuche

Erweiterte Suche

Eine tickende Zeitbombe entschärft

Mehrfach vorbestrafter Sexualtäter Uwe K. zu zehn Jahren Haft verurteilt

Zehn Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung – so lautet das Urteil gegen den einschlägig vorbestraften Sexualstraftäter Uwe K. Äußerlich regungslos, tief in sich zusammengesunken sitzt der 46-Jährige in der Sicherheitskabine des Gerichtssaals, den Kopf nach unten gesenkt. Nicht ein einziges Mal schaut er während der zweistündigen Urteilsbegründung nach oben, auch nicht, als der Richter ihn auf seine Rechte hinweist. Das Gericht sah sexuellen Missbrauch und Vergewaltigung an zwei zehn und elf Jahre alten Mädchen, sexuelle Nötigung an einer 18-Jährigen sowie 22-fachen Verstoß gegen die Führungsaufsicht als erwiesen an.

In der Urteilsbegründung beschrieb der Richter eine durch und durch zerrüttete Persönlichkeit. Aufgewachsen in einer Familie mit zehn Geschwistern landete er nach der Scheidung der Eltern beim Vater. »Es war die Hölle auf Erden«, beschrieb er seine Kindheit in Falkensee am Rande Berlins. Bis zum Chemiefacharbeiter hat er es dennoch gebracht. Mit dem Ende der DDR hat er nie wieder ein Bein auf die Matte bekommen. Seit 1990 ist er im Prinzip arbeitslos, zwei gescheiterte Ehen, sozialer Abstieg kennzeichnen seinen Weg.

Schicksalhaft die Nähe zu einem Jugendheim in Falkensee. Mädchen brechen dort aus und finden bei K. einen Helfer in der Not. Er bietet ihnen heimliches Quartier und Fürsorge – und vergewaltigt sie. Elf Jahre Haft für den Missbrauch von neun Mädchen, lautet das Urteil 1995. Bis 2007 saß er die Strafe vollständig ab. Unschuldig, wie er bis heute fest glaubt. Deshalb verweigerte er sich der Therapie. Aus der Psychiatrie musste er entlassen werden, er war ja nicht krank.

Eine Sicherungsverwahrung war zwar angeordnet, vom Bundesgerichtshof wegen einer damaligen Gesetzeslücke verworfen worden. Uwe K. ist eine tickende Zeitbombe, konstatierte Brandenburgs Generalstaatsanwalt – und musste ihn dennoch laufen lassen. Mit Auflagen, die ständig verschärft wurden, sollte der Rückfall des Triebtäters verhindert werden: Kein Aufenthalt in der Nähe von Schulen oder Spielplätzen, keine Kontakte zu minderjährigen Mädchen, keine Arbeit als Haus- oder Bademeister, striktes Alkoholverbot. K. tauchte unter in der Anonymität der Großstadt, mietete sich eine Einzimmerwohnung in Spandau – mit einem Kinderspielplatz vor der Haustür. Das Unglück nahm seinen Lauf. Er war der stille, freundliche Nachbar, der hilfsbereite Hausmeistertyp, der schon mal auf die Kinder der Nachbarn aufpasste, mit ihnen Hausaufgaben löste, wenn die alleinstehende Mutter im Alltagsstress eine Pause brauchte. Trotz Aufsicht und polizeilicher Überwachung gelang es ihm immer wieder, junge Mädchen in die Wohnung zu holen, wo er erst mit ihnen spielen und sich dann an ihnen vergehen konnte. Er bewegte sich in einem Milieu, das von Armut, Bildungsferne und Alkohol geprägt war.

Entscheidend für das Gericht bei der Urteilsfindung war die Frage der Glaubwürdigkeit der Opfer. »Wir gingen davon aus, dass die Kinder lügen«, beschrieb der Richter das Herangehen bei den Zeugenbefragungen. Sie waren nach den Verbrechen weder zur Polizei gegangen, noch hatten sie sich den Müttern anvertraut. Erst Monate später sprachen sie darüber mit Bekannten und Erziehern. Oft spielt in solchen Fällen die Fantasie eine große Rolle, vermischen sich Wahrheit und Märchen, fließen Gefühle mit ein. Für eine Falschbelastung gab es jedoch keine Belege. So kam man gemeinsam mit den Sachverständigen zu der Überzeugung, dass die Mädchen trotz einiger Abstriche die Wahrheit sagten.

Das Gericht bescheinigte dem Täter volle Schuldfähigkeit. Uwe K., sagt der Vorsitzende Richter, ist kein Monster, nicht krank oder schuldgemindert. Keine gestörte Persönlichkeit, keine pädophile Neigung, jedoch starke innere Verwahrlosung prägten sein Verhalten. Er suchte auch deshalb kindliche Partner, weil sie ihm unterlegen sein sollten. Nach zehn Jahren Haft ist Uwe K. 56 Jahre alt, dann wird er nicht entlassen, sondern in Sicherungsverwahrung genommen. Was jetzt nach dem Gesetz möglich ist. Dass er jemals wieder in Freiheit kommen wird, ist eher unwahrscheinlich. Es sei denn, ihm wird im Alter eine günstige Sozialprognose bescheinigt.

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Kommentare zu diesem Artikel

Kommentar schreiben (Login erforderlich)
Sprungmarken: Seitenanfang, Navigation.

Ihre Meinung zu diesem Artikel

LINKE unter Beobachtung

Mindestens 27 Bundestagsabgeordnete der Linksfraktion werden vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachtet. Dazu kommen - offiziell - noch elf LINKE- Fraktionsmitglieder in verschiedenen Landtagen. Die Linksfraktion will nun einen Beschluss des Bundestages, um die Beobachtung der Partei DIE LINKE zu beenden.

Alle Dossiers

Frisch gebloggt
04.02.2012 | Marcus Meier

Grüner Kapitalismus?

Alle Blogs

Facebook
Twitter
Umfrage

Leserpreis 2012

Auszeichnung beim »Fest der Linken«
Kristina Schröder Bildungsabo

Um Mithilfe wird gebeten

Bundesministerin Kristina Schröder warnt vor dem linksextremen »nd«. Lesen Sie selbst!
Sprungmarken: Seitenanfang, Navigation.
Sprungmarken: Seitenanfang, Navigation.

Werbung:

Werbung:

Sprungmarken: Seitenanfang.