Kreditinstitute täuschten über Schrottimmobilien

Makler

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Von einem Finanzvermittler beschwatzt, hatte eine Krankenschwester 1996 eine Hamburger Eigentumswohnung gekauft, um Steuern zu sparen. Die Frau nahm einen Bankkredit von 178 000 Mark auf, um damit den Kaufpreis der Wohnung (147 511 Mark) und Provisionen für Vermittler und Wohnungsmakler zu finanzieren. Den Bankkredit wollte sie mit Bausparverträgen tilgen, die sie extra dafür bei der Bausparkasse abschloss.

Der Finanzvermittler sollte für seine Tätigkeit 3560 Mark und der Wohnungsmakler 5089 Mark erhalten, das entspricht 5,86 Prozent des Kaufpreises. In Wirklichkeit lagen die Provisionen weit höher.

Da die Schrottimmobilie nicht zu vermieten war, forderte die Käuferin später – wie viele andere getäuschte Geldanleger auch – Schadenersatz von Bank und Bausparkasse. Mit Erfolg. Die Kreditinstitute hätten die Käuferin über die arglistige Täuschung der Vermittler aufklären müssen, urteilte der Bundesgerichtshof. Die Kreditinstitute hätten mit den Vermittlern einvernehmlich und in institutionalisierter Weise zusammengearbeitet. Also habe ihnen die wahre Höhe der – im offiziellen Vermittlungsauftrag falsch angegebenen – Provisionen bekannt sein müssen. Statt die Kunden zu informieren, hätten Bank und Bausparkasse die Täuschung mitgemacht.

Die Vermittler hätten Vertriebsprovisionen von mindestens 15 Prozent des Kaufpreises kassiert. Bundesweit seien bei der Verkaufsaktion gleichlautende Vermittlungsformulare verwendet worden. Deren Text habe bei den Kaufinteressenten gezielt die falsche Vorstellung erweckt, die Vermittlerfirmen erhielten nur eine »marktübliche« Provision, obwohl sie fast drei Mal so hoch war.

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Juni 2010, Az. XI ZR 104/08

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