Legostein ist keine geschützte Marke

Dänischer Spielzeughersteller unterliegt vor EuGH

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Luxemburg (dpa/ND). Der Lego-Spielzeugstein ist keine geschützte Marke. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag entschieden. Der Stein als solcher sei mit seinen zylindrischen Noppen – Lego hatte Markenschutz für den »klassischen« Stein mit acht Noppen in zwei Reihen beantragt – keine Marke. Ein Zeichen, das ausschließlich aus der Form der Ware besteht, die erforderlich ist, um damit etwas zusammenbauen zu können, kann laut EU-Recht keinen Markenschutz bekommen, so die Begründung.

Die höchsten EU-Richter entschieden damit endgültig gegen den dänischen Spielzeughersteller. Dieser hatte nach einer Klage des kanadischen Konkurrenten Mega Brands bereits 2008 eine Niederlage vor dem erstinstanzlichen Gericht hinnehmen müssen. In dem Verfahren ging es nicht um den Schutz des Lego-Firmenlogos.

Das Verbot für den Markenschutz einer technisch notwendigen Form solle verhindern, dass das Patentrecht ausgehebelt werde, so die Richter. Der Patentschutz gilt nur zeitlich begrenzt, der Markenschutz auf Dauer.

Umstritten war besonders die Frage, ob der Legostein ausschließlich aus einer Form bestehe, die zur Erreichung einer technischen Wirkung nötig sei. Der EuGH entschied, dies sei der Fall.

Foto: dpa/Hildenbrand

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