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Von Fabian Lambeck 21.09.2010 / Inland

Hauptsache billig

Streit um Hartz-IV-Regelsätze und Bildungs-Chipkarte / Das Bundesarbeitsministerium will die Kosten für Hartz IV gering halten und riskiert so erneuten Ärger mit Karlsruhe

Bis Jahresende muss die Bundesregierung die Hartz-IV-Regelsätze neu berechnen und die Bildungsausgaben für arme Kinder stärker berücksichtigen. Schwarz-Gelb will die Kosten dafür so gering wie möglich halten und riskiert einen erneuten Verfassungsbruch.

Im Februar dieses Jahres wurde bereits heftig über Kürzungen im Bundeshaushalt diskutiert. Da entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Hartz-IV-Regelsätze bis Ende des Jahres neu zu berechnen seien und die Bildungsausgaben für betroffene Kinder stärker berücksichtigt werden müssten. Sozialverbände und Opposition werteten dies als eindeutiges Signal an den Gesetzgeber, die Regelsätze für die rund 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher zu erhöhen.

Doch nichts lag den Lohnabstands-Ideologen von Union und FDP ferner, als Arbeitslosen mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Und so gingen sie unmittelbar nach Urteilsverkündung zum medialen Gegenangriff über. Wochenlang diskutierte Deutschland über vermeintlich faule Erwerbslose anstatt über völlig unzureichende Regelsätze. Als Stichwortgeber glänzte dabei FDP-Chef Guido Westerwelle. »Wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand verspricht, der lädt zu spätrömischer Dekadenz ein«, ätzte der Liberale in einem Interview kurz nach Urteilsverkündung. Und auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) war um Schadensbegrenzung bemüht. Die Karlsruher Richter hätten »ausdrücklich nicht gesagt, die Hartz-IV-Sätze seien unzureichend«, so der Ressortleiter in der »Frankfurter Rundschau«.

Seinen Worten ließ der sparsame Minister bald Taten folgen. Per Bundeshaushalt zog Schäuble eine finanzielle Obergrenze: Ab 2011 sind jährlich 480 Millionen Euro vorgesehen für eventuelle Kostensteigerungen bei Hartz-IV-Leistungen für Kinder. »Vorsorge für die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts« nennt sich der Posten im Etatentwurf. Rein rechnerisch ergeben sich so 23 Euro pro Monat für jedes der rund 1,7 Millionen Hartz-IV-Kinder. Man muss kein Mathematikgenie sein, um festzustellen, dass die von Schäuble vorgesehen 480 Millionen Euro vorne und hinten nicht reichen. Laut Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes wären pro Jahr mindestens 1,5 Milliarden Euro nötig. Schäuble habe offensichtlich nicht die Absicht, das Urteil sachgerecht umzusetzen, mutmaßte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. »Lieber scheint er einen neuerlichen Verfassungsbruch in Kauf zu nehmen.«

Ein weiterer Versuch, die Ausgaben unter Kontrolle zu halten, ist die geplante Einführung einer Bildungs-Chipkarte für die betroffenen Kinder. Per elektronischer Karte sollen Kinder und Jugendliche aus Hartz-IV-Familien dann Nachhilfeunterricht, Schwimmbadbesuche und Mitgliedsbeiträge in Vereinen begleichen. Wie das genau funktionieren soll, ist derzeit noch offen. Nach den Plänen des Arbeitsministeriums soll die umstrittene Karte im zweiten Halbjahr 2011 in »ausgewählten Modellregionen« erprobt werden. Doch selbst im Ministerium wachsen die Zweifel am Zeitplan. So berichtet der »Spiegel« in seiner aktuellen Ausgabe über einen internen Vermerk, wonach die »modellhafte Einführung« der Bildungskarte für Mitte 2011 als »illusorisch« bezeichnet wird. Das Vergaberecht mache längere Ausschreibungsfristen notwendig, heißt es dort.

Besondere Probleme bereitet demnach die Abrechnung der Leistungen, denn »weder Gutscheine noch das Abrechnungsverfahren« seien bei Vereinen und anderen Einrichtungen bekannt, warnen die Fachleute des Ministeriums. Besonders pikant: Die zuständige Fachabteilung empfiehlt, für die Übergangszeit ab Januar 2011 den Bedarf über Geldleistungen zu decken. Doch gerade dies will die Ministerin auf keinen Fall. Sachleistungen sind Geldleistungen vorzuziehen – so die Devise von der Leyens. Denn zum Diskurs über faule Arbeitslose gehört auch die Mär von den verantwortungslosen Eltern, die das Geld ihrer Schützlinge für Schnaps und Zigaretten verwenden. Dabei halten Fachleute den Anteil der Eltern, die den Regelsatz ihrer Kinder anderweitig verwenden, für äußerst gering.

Doch die Bundesregierung mauert – und das nicht nur bei den Bildungsausgaben. Auch mit der Neuberechnung der Regelsätze für Erwachsene lässt sich das Arbeitsministerium verdächtig viel Zeit. Längst liegen die zur Regelsatzberechnung notwendigen Daten aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) vor. Doch das Bundesarbeitsministerium behandelt die Rohdaten der EVS wie eine geheime Verschlusssache. Vergeblich forderte die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales, Katja Kipping (LINKE), bislang Einsicht. Offenbar will man den Ausschussmitgliedern die bereits frisierten Zahlen präsentieren. Dies nährt den Verdacht, die Regierung manipuliere die Berechnung der Regelsätze, um auf einen haushaltsschonenden Betrag zu kommen. Intern geht man im Ministerium davon aus, dass ein verfassungsgemäßer Regelsatz 430 Euro betragen müsste. Damit würden die Betroffenen ab dem kommenden Jahr 71 Euro mehr pro Monat erhalten. Das würde den Bund Milliarden kosten. Deshalb will man den Satz mit allen Mitteln unter 400 Euro halten – und riskiert so den Verfassungsbruch.

Das Lavieren der Regierung ruft nun jene auf den Plan, die das Hartz-IV-System einst durchpeitschten. So entbehrt es nicht einer gewissen Komik, dass ausgerechnet die SPD die schwarz-gelbe Koalition vor »Tricksereien« warnt. »Die Bundesregierung sollte der Versuchung widerstehen, die Zahlen zu manipulieren, bis das Ergebnis politisch passt«, sagte Ex-Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) dem »Hamburger Abendblatt« vom Montag. »Die Höhe des Regelsatzes sollte strikt nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes festgesetzt werden«, so Scholz weiter.

Die SPD-Vizevorsitzende Manuela Schwesig kündigte derweil im »Tagesspiegel« an, dass die SPD-geführten Länder der Hartz-IV-Gesetzesänderung im Bundesrat nur zustimmen würden, wenn die Beträge »nachvollziehbar berechnet sind«.


Der Regelsatz

Der Regelsatz bestimmt die Höhe der monatlichen Leistung für Sozialhilfe-Empfänger. Seit 2005 gilt er auch für die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) und damit für rund 6,5 Millionen Menschen. Er beträgt derzeit 359 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen, 323 Euro für den Partner (90 Prozent), 287 Euro für Kinder ab 14 Jahren (80 Prozent), 251 Euro für Kinder von sechs bis 13 Jahre (70 Prozent) und 215 Euro für Kinder bis fünf Jahre (60 Prozent).

Der Regelsatz wird bisher per Verordnung von der Bundesregierung festgelegt. Datengrundlage ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes, für die rund 60 000 Haushalte ihre Einnahmen, Ausgaben und Ersparnisse angeben und Auskunft geben über Wohnung und Ausstattung. Die jüngsten Daten stammen aus dem Jahr 2008.

Bisher – zuletzt 2003, vor den Hartz-Reformen – wird der Regelsatz anhand der Ausgaben einer Vergleichsgruppe berechnet, die das untere Fünftel der EVS-Haushalte abzüglich der Sozialhilfe-Empfänger umfasst. Die Ausgaben werden in zwölf Gruppen unterteilt, aus denen sich der Regelsatz zusammensetzt. Es werden aber Abschläge vorgenommen. So steht einem Hartz-IV-Empfänger nur ein Viertel der Summe zu, die ein Haushalt aus der Vergleichsgruppe für Bus, Bahn oder Auto ausgibt. Bei Lebensmitteln gibt es einen Abschlag von vier Prozent, Ausgaben für Bildung sind im Regelsatz nicht vorgesehen.

Eine Folge der prozentualen Ableitung der Kinder-Regelsätze von denen der Erwachsenen ist, dass Bildungsausgaben gänzlich unberücksichtigt bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelsätze als willkürlich bezeichnet und verlangt, den Bedarf von Kindern und Erwachsenen gesondert und nachvollziehbar zu ermitteln. Kindern Bildung und damit Lebenschancen vorzuenthalten, verletze die Menschenwürde und sei verfassungswidrig, urteilte das Gericht und verpflichtete den Gesetzgeber zur Neuregelung bis zum Ende dieses Jahres.

epd/ND

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