Familienrecht

Urteile

• Bleibt eine Ehefrau nach der Trennung vom Mann mit den gemeinsamen Kindern im Einfamilienhaus, das ihm gehört, muss sie ihn für das Wohnen entschädigen, wenn er weniger verdient als sie und trotzdem aus seinem Einkommen den Kindesunterhalt und die Hauskosten bestreitet.

Die Ehefrau schuldet dem Ehemann die ortsübliche Miete minus Wohnkostenanteil der Kinder (= 20 Prozent des Kindesunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle).

(Beschluss des Oberlandesgerichts Bremen vom 31. März 2010, Az. 4 WF 32/10)

• Wenn ein Ehemann während der Ehe die Aufnahme eines Kredits für einen Hauskauf dadurch ermöglicht, dass er der finanzierenden Bank eine Lebensversicherung (= den Vertrag) abtritt, deren Versicherungsnehmer er ist, handelt er damit sozusagen (auch) im Auftrag der Ehefrau. Scheitert später die Ehe, nachdem der Ehemann der Frau seinen Anteil am Hausgrundstück übertragen hat, kann er von ihr verlangen, dass sie ihn von der Beitragsp...


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