Wärme-Einsparung ist nur mit richtigen Bezugsgrößen zu ermitteln

Modernisierung

Der Vermieter hat im Haus Fenster mit einem k-Wert (Wärmedämmwert) von 1,4 (statt alt 3,0) einbauen lassen, die Kellerdecke sowie die oberste Geschossdecke gedämmt. Die Mieterhöhung (Modernisierungsumlage) begründete er mit Heizenergieeinsparung. Statt bisher 345 kWh sollten nun 283 kWh erreicht werden. In den folgenden neun Jahren wurde dieser Wert aber nur ein einziges Mal erreicht. Kann ich als Mieter gegen diese Modernisierungsumlage vorgehen? Außerdem reagiert der Vermieter nicht auf Anfragen, sondern nur auf Mängelanzeigen.
Frank D., Falkenberg

Die Angaben der verbrauchten bzw. benötigten Wärmemengen für Heizung sind nicht plausibel.

Auch fehlen Angaben zur Größe des Hauses (Wohnfläche), um eine sichere Antwort zu geben. Zum Verständnis des Problems ein Beispiel: Wohnungen in sanierten (allseits gedämmten) Plattenbauten erreichen weniger als 60 kWh/qm Wohnfläche und Jahr (komplette Maßeinheit beachten!). Unsanierte Plattenbauten ...


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