Entgangene Nutzung kein Vermögensschaden

Wohnungseigentum

Eine Architektin übernahm den Auftrag, ein Haus zu planen und den Bau zu organisieren. Weil sie den Bau nicht genau genug überwachte, kam es zu Feuchtigkeitsschäden in der Holzkonstruktion des Daches. Dann der nächste Fehler: Die Architektin gab »grünes Licht« für den Beginn der Dämmarbeiten am Dach, obwohl das Holz noch nicht richtig ausgetrocknet war. Noch bevor das Gebäude fertiggestellt wa...


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