Insolvenzfestes Konto

Kaution

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u Mieter können darauf bestehen, dass ihre Mietkaution nur auf ein insolvenzfestes Konto überwiesen wird. Der Vermieter muss dies ihnen gegenüber auch nachweisen.

Damit gab der Bundesgerichtshof (BGH) einer Familie Recht, die sich geweigert hatte, ihrem Vermieter die Kaution in Höhe von 2000 Euro in bar zu übergeben, wie er es gefordert hatte. Als Antwort auf die Weigerung, kündigte der Vermieter den gerade abgeschlossenen Mietvertrag.

Die Richter entschieden, dass Kautionen vor dem möglichen Zugriff von Gläubigern der Vermieter geschützt werden müssen. Dies sei ein Teil der Pflicht, die Mietsicherheit zu gewährleisten. Es bestehe kein Grund dafür, Mietern diesen vom Gesetzgeber bezweckten Schutz nicht von vorherein zu gewähren und auf einer – nicht sicheren – Barzahlung zu bestehen. Die Kündigung sei deshalb unwirksam.

BGH-Urteil vom 13. Oktober 2010, Az. VIII ZR 98/10

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