Beleidigung, Fälschung, Betrug – dennoch nicht gleich kündigen

Kündigung

Auch eine deftige Beleidigung rechtfertigt nicht unbedingt eine Kündigung. Eine Abmahnung könne ausreichen, entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in einem Urteil (Az. 4 Sa 474/09).

In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Kraftfahrer zu einem Kundenvertreter mehrfach »Arschloch« gesagt. Eine Einzelfallprüfung und Interessenabwägung habe gezeigt, dass eine Abmahnung ausgereicht hätte, urteilte das Gericht.

Der Kläger arbeitete mehr als sechs Jahre als Kraftfahrer für ein Logistikzentrum. Er hatte mehrfach einen Kunden trotz einer sehr engen Einfahrt mit sehr geringer Durchfahrtshöhe unfallfrei beliefert. Bei einer solchen Anlieferung wurde er dann von einer ihm unbekannten Person in gereiztem Ton aufgefordert, nicht weiterzufahren. Seine Antwort: »Ich liefere hier seit Jahren, Jetzt aus dem Weg, du Ars...


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