Grundrecht nicht vorenthalten

Tilmann Weickmann hält Änderung schon bis 18. September 2011 für möglich

Der Erziehungswissenschaftler Tilmann Weickmann ist seit 2006 als Geschäftsführer des Landesjugendring Berlin e. V., einem Zusammenschluss von 34 Jugendverbänden und -organisationen, tätig. Der Landesjugendring ist eines von 13 Mitgliedern im »Netzwerk Wahlalter 16«. Das fordert das Wahlrecht für 16- und 17-Jährige auch auf Landesebene.

ND: Seit 2006 gilt schon auf Bezirksebene das Wahlalter ab 16. Warum geht es auf der Landesebene nicht voran?
Weickmann: Bisher gab es keine politischen Mehrheiten oder keinen dezidierten politischen Willen. Bis die Grünen vor einem Jahr den entsprechenden Antrag ins Abgeordnetenhaus eingebracht haben.

Warum sollen Jugendliche überhaupt schon ab 16 Jahren wählen dürfen?
Zum einen ist das Wahlrecht ein Grundrecht, das allen Menschen zusteht. Wenn man dieses Grundrecht jemandem aberkennen will, muss man gute Gründe dafür haben. Die gibt es unserer Meinung nach zumindest für 16- und 17-Jährige nicht mehr. So hat die Jugendforschung der letzten Jahre deutlich gemacht, dass Jugendliche eine gewisse Reife und Einsichtsfähigkeit heute früher erlangen als noch vor 50 Jahren. Aus dieser Sicht kann man den 16- und 17-Jährigen dieses Grundrecht nicht mehr vorenthalten.

Also sind Sie der Meinung, dass Jugendliche die Tragweite ihrer Entscheidungen...




Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.