Illegal von vorne bis hinten

BUND: Baumfällaktion war geplanter Rechtsbruch der Behörden

  • Barbara Martin, Stuttgart
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Für den baden-württembergischen Landesverband des BUND ist die Sache klar: Der massive Polizeieinsatz vom 30. September im Stuttgarter Schlossgarten war illegal, weil die Baumfällaktion illegal war. Noch skandalöser werde die Aktion durch Recherchen des Bundes für Umwelt und Naturschutz. »Die Baumfällaktion im Mittleren Schlossgarten war ein geplanter Rechtsbruch der baden-württembergischen Behörden«, so der BUND-Landesgeschäftsführer Berthold Frieß.

Am 30. September hatten Polizisten Wasserwerfer, Knüppel und Pfefferspray eingesetzt, damit im Auftrag der Bahn Bäume gefällt werden konnten. Bäume, in denen auch der extrem seltene Juchtenkäfers lebte. Das hätte nicht geschehen dürfen, da die Bahn dem Eisenbahnbundesamt (Eba) als Aufsichtsbehörde zuvor keine »landschaftspflegerische Ausführungsplanung« zum Schutz des Juchtenkäfers vorgelegt hatte. Mehrmals hatte das Eba die Bahn dazu aufgefordert, zuletzt am 30. September selbst. Der BUND hatte an diesem Tag beim Verwaltungsgericht Stuttgart einen Eilantrag zum Schutz der Bäume eingereicht. Der konnte aber nicht entschieden werden, da die Bahn dem Gericht das Eba-Schreiben verschwieg. In seinem Beschluss vom 13. Oktober schreibt das Gericht dann, es »ist davon auszugehen, dass es dem Eilantrag stattgegeben hätte«, wenn es den Brief gekannt hätte.

So weit so bekannt. Weniger bek...


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