Rechte nicht ehelicher Väter gestärkt

Familienrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 21. Juli 2010 (Az. 1 BvR 402/09) die Rechte nicht ehelicher Väter gestärkt.

Anlass der Grundsatzentscheidung war ein Fall, wie er häufig vorkommt: Die Eltern eines nicht ehelich geborenen Jungen hatten sich getrennt. Der Junge lebte bei der Mutter und traf seinen Vater regelmäßig. Das vom Vater gewünschte gemeinsame Sorgerecht lehnte die Mutter ab. Zum ernsthaften Streit darüber kam es erst, als die Mutter mit dem Kind umziehen wollte. Der Mann beantragte daraufhin, der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen und ihm zu übertragen (alternativ: ihm das alleinige Sorgerecht zu übertragen).

Das sei nach dem Familienrecht ohne das Einverständnis der Mutter unmöglich, urteilte das Amt...


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