Mit gewerkschaftsinterner Demokratie habe das wenig zu tun gehabt. Da waren sich sich die gut 50 Teilnehmer der Veranstaltung »Tarifeinheit – ein gewerkschaftliches Eigentor?« einig. Es ging einmal mehr um die Gesetzesinitiative von DGB und dem Arbeitgeberdachverband BDA für eine Regelung der Tarifeinheit. Eingeladen hatte der Fachbereich Medien, Kunst und Industrie von ver.di Berlin-Brandenburg.
Nachdem der vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts im Januar angekündigt hatte, seine Rechtssprechung zu ändern und der zehnte Senat das im Juni bestätigt hatte, war das jahrzehntelang bestehende Prinzip »Ein Betrieb – ein Tarifvertrag« höchstrichterlich gekippt. DGB und BDA präsentierten als Reaktion am 4. Juni eine Gesetzesinitiative zur Wiederherstellung der Tarifeinheit. Sie beinhaltet das Mehrheitsprinzip, was bedeutet, dass künftig in einem Betrieb der Tarifvertrag gilt, den die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern abgeschlossen hat. Die anderen Gewerkschaften unterlägen einer Friedenspflicht, dürften nicht für einen eigenen Tarifvertrag streiken. Zudem sorgt die Initiative besonders bei ver.di für Streit: Bundesvorsitzender Frank Bsirske soll nicht einmal seine Vorstandskollegen von dem Vorhaben informiert haben. Die Vorsitzenden der drei größten DGB-Gewerkschaften – IG Metall, ve.di und IG BCE – sowie DGB-Chef Michael Sommer sollen das Papier zusammen mit den Vorsitzenden der drei größten Arbeitgeberverbände und BDA-Chef Dieter Hundt ausgehandelt haben.
Hintergrund sind Befürchtungen vor einer Zersplitterung der Tariflandschaft auf Gewerkschaftsseite, Unternehmer befürchten eine tariflichen »Überbietungswettbewerb« der Gewerkschaften und dauernden Streiks. Dabei geht es konkret um die berufsständischen Vereinigungen wie die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit oder die Ärzte im Marburger Bund.
Dass die Initiative eine Einschränkung der im Grundgesetz garantierten Koalitionsfreiheit und damit nicht verfassungsgemäß ist, darin seien sich Juristen jedweder politischen Couleur weitgehend einig, sagte der Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler in seinem Referat. Das Grundrecht, sich einer Gewerkschaft anzuschließen, und das Recht, für Tarifverträge zu streiten, werde der Minderheitsgewerkschaft in einem Betrieb weggenommen. Zu der Angst vor Dauerstreiks sagte Däubler: »Ein Grundrecht bleibt ein Grundrecht, auch wenn viele Leute davon Gebrauch machen.« Zudem sei Deutschland im Vergleich extrem streikarm – gefolgt nur noch von Österreich und der Schweiz. Aus gewerkschaftpolitscher Sicht, so Däubler, gehe es darum, »die lästige Konkurrenz« der Berufsgewerkschaften loszuwerden, »und das ist schon das erste Eigentor«. Ver.di habe durch die Initiative an Attraktivität verloren und schade sich selber.
»Wenn man einmal das Fass aufmacht, dass der Gesetzgeber den Arbeitskampf regelt, hat man keine Argumente mehr, wenn ein unliebsames Gesetz dabei herauskommt«, sagte Däubler. Er verstehe nicht, dass sich die ver.di-Mit- glieder das einfach haben gefallen lassen. Die Anwesenden im Publikum wollten das indes nicht und verabschiedeten eine Resolution, die bereits vom ver.di-Fachbereich Medien Hamburg und Nord in Hamburg verabschiedet worden war. Darin fordern die Mitglieder den ver.di- bzw. DGB-Vorstand auf, gegen die Gesetzesinitiative Stellung zu beziehen bzw. die Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern sofort zu beenden.
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