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»Bis zum Europäischen Gerichtshof«

Die Ehe mit einer Chinesin bedeutete Kündigung / Ein Ingenieur kämpft um seinen Job

Dieter Hanisch, Elmshorn
Chefdenken? Szene aus »Der Spion der mich liebte«
Chefdenken? Szene aus »Der Spion der mich liebte«

Ein Ingenieur verliert seinen Arbeitsplatz bei einem Rüstungszulieferer, weil er eine Chinesin geheiratet hat. Ein klarer Fall fürs Arbeitsgericht, möchte man meinen, doch die Richter sehen das anders und geben dem Arbeitgeber recht.

Ungewohnter Medienandrang für das Arbeitsgericht in Elmshorn: Es ging um Spionage aus dem Reich der Mitte – oder aus Arbeitgebersicht um eine betriebsbedingte Kündigung. Im Blickpunkt steht Kläger Maik Blase, der von seiner Firma Autoflug in Rellingen urplötzlich ausgebootet wurde.

Zunächst wurde der Ingenieur freigestellt und dann zum 30. September gekündigt. Dagegen wehrt sich der 47-Jährige, musste in erster Instanz am Mittwoch aber eine Niederlage einstecken. Sein Antrag auf Weiterbeschäftigung oder Zahlung eines Jahresgehaltes in Höhe von 50 000 Euro wurde abgeschmettert. Gründe für seine Entscheidung nannte das Arbeitsgericht noch nicht. Blase geht in die nächste Instanz, vor das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel. Sollten die Richter dort auch zu seinen Ungunsten entscheiden, denkt der Betroffene auch an eine höchstrichterliche Rechtsprechung beim Bundesarbeitsgericht, beim Bundesverfassungsgericht oder beim Europäischen Gerichtshof.

Autoflug ist als Zulieferer der Bundeswehr stark in der Rüstungsindustrie engagiert. Als Blase noch während seines Leiharbeiterdaseins im Betrieb seine Urlaubsliebe in China entdeckte und fortan jede mögliche Urlaubsminute dort verbrachte, war die Welt an seinem Arbeitsplatz noch in Ordnung. Erst als er mit der Nachricht zurückkehrte, er habe inzwischen seine Liebe auf den ersten Blick geehelicht, reagierte sein Arbeitgeber. Plötzlich stellten er als vermeintlicher Geheimnisträger oder insbesondere seine frischgebackene Ehefrau ein Sicherheitsrisiko dar, wie die Geschäftsleitung ihm mündlich mitteilte. Da Blase inzwischen in ein festes Arbeitsverhältnis aufgestiegen, aber noch keine sechs Monate fest beschäftigt war, hat der sonst übliche Kündigungsschutz für ihn noch nicht gegriffen.

Der neue Erkenntnisstand aus der Chefetage hing wohl mit einer Fortbildung seitens des Verfassungsschutzes zusammen, so die Recherchen der IG Metall. Im Sitzungssaal machte Rechtsanwalt Martin Weller für die Arbeitgeberseite deutlich, dass eine Diskriminierung wegen der Nationalität der Frau nicht gegeben sei, sondern der Aufenthaltsort China das ausschlaggebende Kriterium für die Beurteilung gewesen sei. Etwa durch eine Entführung der Frau seitens chinesischer Geheimdienste sei Blase erpressbar, so die Autoflug-Argumente.

Über den SPD-Bundestagsabgeordneten Ernst Dieter Rossmann war zwar inzwischen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Berlin informiert worden, doch dort drückte man sich – um die juristische Auseinandersetzung wissend – um eine klare Aussage herum. Blase-Anwalt Michael Tsalaganides meint, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz noch zu jung sei und offenbar juristisch belastbare Lücken in Kombination mit dem Arbeitsrecht aufweise, die man aber in weiteren Instanzen klären könne.

Blase jedenfalls bleibt kämpferisch. Er behält sich nach einer letztinstanzlichen Entscheidung vor, Autoflug gegebenenfalls »auf Schadenersatz zu verklagen«, sagte er noch im Gerichtsgebäude in Elmshorn. Mittlerweile hat er in einem Betrieb in Görlitz wieder eine Anstellung gefunden, die geschäftliche Verbindungen nach China pflegt. Nachdem die Ehefrau nun ihre Sprachprüfung bestanden hat, rechnet Blase damit, dass er sie im Frühjahr endlich nach langer Wartezeit in Deutschland begrüßen kann.

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