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Von Marcus Meier, Köln 21.12.2010 / Inland

Langer Weg zur Zivilklausel

Studierende streiten in Köln mit Rektorat um Abschaffung der Rüstungsforschung

Die hochschulpolitische Linke will an der Universität Köln eine Zivilklausel in der Grundordnung der Hochschule verankern. 65 Prozent aller Studierenden sprachen sich in einer Urabstimmung dafür aus. Doch die Hochschulleitung mauert.

Auch an der Universität zu Köln ist es eher die Ausnahme, dass ein Bündnis von »dielinke.SDS« über Jusos und Junge Grüne bis hin zur FDP-nahen »Liberalen Hochschulgruppe« sich gemeinsam für friedliche Forschung stark macht. Doch genau das passiert gerade an der altehrwürdigen Hochschule. 65 Prozent der Studierenden sprachen sich vorige Woche parallel zur Wahl des Studierendenparlaments dafür aus, eine so genannte Zivilklausel in die Grundordnung der Uni aufzunehmen. Konkret soll die »Verfassung« der Hochschule um folgende Passage ergänzt werden: »Die Universität wirkt für eine friedliche und zivile Gesellschaftsentwicklung. Sie ist selbst eine zivile Einrichtung, betreibt keinerlei Militär- oder Rüstungsforschung und kooperiert nicht mit Einrichtungen des Militärs oder der Rüstungsindustrie.«

Bei der Hochschulleitung stoßen die friedensbewegten Studierenden indes auf wenig Gegenliebe. So erklärte das Rektorat kategorisch, dass eine Zivilklausel von der Uni nicht übernommen werde. Kein Wunder, sagt Peter Förster, Juso und einer der studentischen Initiatoren. »Das Rektorat wurde nicht demokratisch, sondern vom Hochschulrat gewählt, und da sitzen die Bayer AG und die Deutsche Bank mit am Tisch.«

Patrick Honecker, Leiter Presse und Kommunikation der Uni Köln, hält Zivilklauseln für anachronistisch: »Die Zivilklausel wurde nach dem Zweiten Weltkrieg für Großforschungseinrichtungen eingeführt. Hier ging es vor allem darum, dass in Deutschland keine Atomwaffenforschung betrieben werden sollte.« Das sei heute nicht mehr aktuell. »Wir lassen gerade juristisch prüfen«, ergänzt Honecker, »ob eine Zivilklausel nicht gegen Grundrechte verstoßen würde.«

Honecker lege das Grundgesetz falsch aus, glaubt hingegen Peter Förster. »Im Grundgesetz geht es um die Realisierung der Menschenwürde, des Allgemeinwohls und des Friedens als Konsequenz aus dem Antifaschismus.« Die Forschungsfreiheit bedeute »sicherlich nicht die Freiheit von Partikularinteressen wie diejenigen der Rüstungsindustrie oder sonstiger Geldgeber«. Doch genau daran orientiere sich das Kölner Uni-Rektorat. In Sachen Zivilklausel »stehen wir am Anfang des Weges«, gesteht Förster. Erstes Ziel: Transparenz. »Die Uni muss endlich offen legen, von wem sie Drittmittel erhält. Wir wissen schlicht nicht, wo Rüstungsforschung stattfindet.« Zwar gebe es an der Uni Köln keine ingenieurswissenschaftlichen Fakultäten. Doch könne Kriegsforschung, so Förster, auch in den Geisteswissenschaften stattfinden. Bundesweit formieren sich an vielen Hochschulen ähnliche Initiativen wie in Köln. Denn längst seien alle großen Hochschulen an militärischen und zivilmilitärischen Forschungsprogrammen beteiligt, resümiert Dietrich Schulze von der »Initiative gegen Militärforschung an Universitäten«.

Gleichwohl, eine Zivilklausel allein macht aus einer Hochschule keine entmilitarisierte Zone. So finden an der Uni Tübingen noch immer fragwürdige Veranstaltungen statt, zum Beispiel ein Seminar »Angewandte Ethnologie und Militär« oder ein »Sicherheitspolitisches Forum«, zu dessen Einladern die Uni selbst und der Reservistenverband der Bundeswehr zählen. Es folgten heftige Auseinandersetzungen – trotz und wegen einer 2009 beschlossenen Zivilklausel.

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