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Von Marcus Meier, Köln 14.01.2011 / Inland

Gericht winkt mit dem Zaunpfahl

NRW-Verfassungsgericht empfiehlt Rot-Grün Kreditstopp zum Nachtragshaushalt

Der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalens empfiehlt der Landesregierung, den Mitte Dezember beschlossenen Nachtragshaushalt auf Eis zu legen. Klägerin CDU jubelt verhalten. Doch das Land hat bereits Fakten geschaffen.

Die momentan nicht gerade erfolgsverwöhnte NRW-CDU jubelte auf: Die Konservativen glauben, einen Teilerfolg errungen zu haben vor dem NRW-Verfassungsgerichtshof, der über die Verfassungsmäßigkeit des rot-grünen Nachtragshaushaltes befinden soll. Die Münsteraner Richter empfahlen der Landesregierung, aus den beschlossenen Krediten vorerst keine Rücklagen für die Landesbank West LB zu bilden. Nämlich bis zu einer endgültigen Entscheidung, die binnen Vierteljahresfrist erwartet wird. Die Richter erbaten eine verbindliche Erklärung der Landesregierung zum Kreditstopp und setzten ihr eine Frist bis kommenden Montag. Zu weiteren Etatposten nahmen sie keine Stellung. Das betrifft insbesondere Soforthilfen für die in NRW besonders klammen Kommunen.

Die monierte Aufstockung des West LB-Risikofonds macht einen Großteil des 1,8 Milliarden schweren Sonderetats aus, der unter scharfem Beschuss der Oppositionsparteien CDU und FDP steht. Die rot-grüne Landesregierung sollte den Nachtragsetat nicht vor der Entscheidung umsetzen, forderte Norbert Röttgen, Bundesumweltminister und Vorsitzender der NRW-CDU. Andernfalls sei das eine Missachtung des Gerichts.

Das Problem: Die Landesregierung hat die Kredite bereits genutzt. Das NRW-Finanzministerium teilte mit, es habe den Nachtragshaushalt 2010 ordnungsgemäß und im üblichen Verfahren bis zum Ende des Haushaltsjahres vollzogen. Dazu sei die Landesregierung nach Verabschiedung des Gesetzes »berechtigt und verpflichtet«.

Der Nachtragshaushalt war am 16. Dezember im Landtag beschlossen worden – am Tag des Inkrafttretens des Haushaltsgesetzes reichten CDU und FDP ihre lange angekündigte Klage in Münster ein. Die beiden Parteien wollen die Verfassungsmäßigkeit des »Rekordschulden«-Etats überprüft sehen – per Normenkontrollklage. Ferner solle das Gericht kurzfristig eine einstweilige Anordnung erlassen, um »den Vollzug des Nachtragshaushalts einstweilen zu verhindern«. Gemessen an diesen Zielen scheint der »Erfolg« der CDU eher in nicht ganz so glänzendem Licht. Die LINKE steht den West LB-Rücklagen ebenfalls skeptisch gegenüber: 1,3 Milliarden Rückstellung, doch »Millionen-Boni für WestLB-Banker« und ein aus LINKEN-Sicht verfehltes Geschäftsmodell – Rüdiger Sagel, der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion, wird nicht müde zu betonen, dass diese »Situation unerträglich sei«. Auch wendet Sagel sich gegen Privatisierungspläne: »Der dümpelnde Tanker WestLB darf nicht zur Beute von Piraten und Finanzhaien werden«. Doch die Empfehlungen der Münsteraner Richter mochte Sagel gestern nicht kommentieren. »Das ist Sache des Gerichts«, so der Finanzexperte, »wir LINKE halten uns da raus.«

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