Spätere Lohnnachzahlung erhöht das Elterngeld – spätere Steuererstattung nicht

Elterngeld

Die zu Jahresbeginn in Kraft getretene Elterngeldkürzung von 67 auf 65 Prozent betrifft nach jüngsten Berechnungen rund 195 000 Mütter und Väter. Das entspricht rund einem Viertel der rund 800 000 Elterngeldbezieher. Hinzu kommen zu dieser Quote rund 80 000 Hartz-IV-Empfänger, die ab sofort kein Elterngeld mehr zusätzlich zum Arbeitslosengeld II oder zum Sozialgeld bekommen.

Ab einem Nettoeinkommen von 1200 Euro im Monat bekommen seit dem 1. Januar 2011 die Elterngeldbezieher nur noch 65 statt bisher 67 Prozent des Einkommens. Wer weniger verdient, erhält weiterhin 67 Prozent. Eltern, die als Alleinerziehende mehr als 250 000 Euro oder als Paar 500 000 Euro im Jahr versteuern, erhalten ab Januar kein Elterngeld mehr. Das Mindestelterngeld von 300 Euro pro Monat und der Höchstbetrag von 1800 Euro bleiben unangetastet.

Für Empfänger von Arbeitslosengeld II ist der Grundbedarf durch die Regelsätze und die Zusatzleistungen gesichert. Zusätzliches Elterngeld verringert den Lohnabstand, deshalb wird es, wie beim Kindergeld, auf ALG II und Kinderzuschlag angerechnet.

An dieser Stelle soll auf zwei Urteile hingewiesen werden, wonach verspätete Lohnnachzahlung das Elterngeld erhöhen können, spätere Steuererstattung hingegen ohne Einfluss auf diese Transferleistung sind.

Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kas...


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