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Der Autorin ist Campaignerin bei der Nichtregierungsorganisation LobbyControl. http://www.lobbycontrol.de/blog/
Foto: Lobbycontrol
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Die Nichtregierungsorganisation LobbyControl hat die Fraktionsvorsitzenden und den Präsidenten des Europäischen Parlaments in einem offenen Brief aufgefordert, den Entwurf für einen neuen Verhaltenskodex für EU-Kommissarinnen und -Kommissare in zentralen Punkten nachzubessern. Für drei Jahre sollten ehemalige Kommissare alle neuen Tätigkeiten melden und keinerlei Lobby-Tätigkeiten übernehmen dürfen.
Das Parlament muss verhindern, dass die aus dem Amt geschiedenen Kommissare ihre Kontakte und Kenntnisse auch künftig an den Meistbietenden verkaufen und ihnen damit privilegierte Zugänge in die EU-Kommission gewähren können. Denn wo strategische Vorteile bei der politischen Einflussnahme erkauft werden können, geraten gesamtgesellschaftliche Interessen leicht unter die Räder.
Der Entwurf der EU-Kommission für den neuen Verhaltenskodex fällt viel zu schwach aus. Er sieht lediglich eine 18-monatige Meldefrist vor und eine Einschränkung von Lobbytätigkeiten nur im ehemaligen Zuständigkeitsbereich der Exkommissare. Dem entspricht auch die kürzlich bekannt gewordene Entscheidung der Kommission, dass der ehemalige deutsche EU-Kommissar Günter Verheugen seine Beratertätigkeit fortführen darf, wenn er sich nicht an seine ehemalige Generaldirektion wendet und keine Aufträge von Nutznießern der Generaldirektion annimmt. Sinnvoller und praktikabler wäre eine klare dreijährige Abkühlphase für Verheugen gewesen.
Die EU-Kommission reagiert aber mit nur sehr geringen Einschränkungen auf den Protest der Zivilgesellschaft und des Europäischen Parlaments – letztlich möchte Kommissionspräsident Barroso offensichtlich seinen Kommissarinnen und Kommissaren die Aussicht auf einen vergoldeten Lebensabend nicht vermiesen. Es ist nun an den Spitzen des EU-Parlaments, striktere Regeln für Seitenwechsler durchzusetzen. Dies wäre auch ein wichtiger Baustein, die Integrität der EU-Institutionen zu erhöhen.
Mit einer Online-Aktion und dem offenen Brief gemeinsam mit der Allianz für Lobby-Transparenz und ethische Regeln (ALTER-EU) forderte LobbyControl drei elementare Änderungen an dem Kodex: Erstens muss die Phase der »Berichtspflicht« nach der Amtsniederlegung auf drei Jahre – statt der von der Kommission geplanten anderthalb Jahre – verlängert werden. Drei Jahre können die Kommissare Übergangsgelder von der EU-Kommission beziehen, die ihnen zum Erhalt der Unabhängigkeit beim Wechsel in einen neuen Job dienen sollen.
Zweitens, in diesen drei Jahren sollen ehemalige Kommissionsmitglieder keine bezahlte Lobby- oder Lobbyberatungstätigkeiten übernehmen dürfen – auch nicht zu Themen außerhalb ihres früheren Zuständigkeitsbereichs. Denn auch neben diesen geben sie ausgezeichnete Türöffner ab und haben interne Kenntnisse über die Funktionsweisen der Kommission.
Drittens muss das Ethik-Komitee, das letztlich über mögliche Interessenkonflikte entscheidet, aus unabhängigen Expertinnen und Experten zusammengesetzt sein. Zudem muss es eigene Nachforschungen betreiben, statt den Aussagen der ehemaligen Kommissare zu den Inhalten ihrer neuen Tätigkeiten einfach Glauben zu schenken. Die Empfehlungen des Komitees und die Entscheidungen der Kommission müssen veröffentlicht werden. Diese Forderungen haben ihren Grund: Allein im vergangenen Jahr wechselten sechs von dreizehn Kommissarinnen und Kommissaren innerhalb weniger Monate nach Beendigung ihres Amts in gut bezahlte Tätigkeiten, in denen Lobbyarbeit zumindest Teilaufgabe ist.
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