nd-aktuell.de / 02.03.2011 / Ratgeber / Seite 5

Einzelne Sanierungsmaßnahmen wieder stärker unterstützt

Neurungen bei KfW-Förderung

Im vergangenen Jahr hatte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei den Förderprogrammen zur energetischen Sanierung den Geldhahn nur tröpfeln lassen. Nun wird er mehr aufgedreht. Ab 1. März 2011 erhalten die Verbraucher nach den Kürzungen des Vorjahres bei der Sanierungsförderung wieder mehr Geld.

So wird im Rahmen des CO2-Sanierungsprogramms neben der umfassenden energetischen Sanierung zum KfW-Effizienzhaus die Förderung hochenergieeffizienter Einzelsanierungsmaßnahmen wiederum eingeführt. Sie betrifft Dämmung, Lüftungsanlage, Austausch der Fenster oder Erneuerung der Heizungsanlage – eben all das, was der Energiebilanz eines Wohngebäudes zugute kommt.

Bauherren haben zukünftig die Wahl, so Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW-Bankengruppe, ihr Wohnhaus einmalig vollständig zu sanieren oder die energetische Qualität aus Kostengründen in einzelnen Sanierungsschritten zu verbessern.

Dabei können sie einen günstigen Kredit oder einen Zuschuss beantragen.

Die Komplettsanierung wird entweder mit einem zinsgünstigen Darlehen von bis zu 75 000 Euro gefördert, das durch einen Tilgungszuschuss zwischen 2,5 und 12,5 Prozent ergänzt wird. Oder: Wer keinen Kredit in Anspruch nehmen will, kann einen Zuschuss zwischen 5625 und 13 125 Euro bekommen. Hier ist die Höhe der Förderung abhängig von der Höhe der Energieeinsparung.

Für die Förderung von Einzelmaßnahmen liegt die Darlehenshöhe bei maximal 50 000 Euro, die Zuschüsse betragen fünf Prozent der Investitionskosten, maximal 2500 Euro. Allerdings werden die technischen Anforderungen in einzelnen Bereichen um 20 Prozent erhöht.

Pflicht wird bei allen Maßnahmen eine Baubegleitung durch einen kompetenten Energieberater. Auch hierfür wird ein Zuschuss von 50 Prozent, maximal 2000 Euro, gezahlt.

Zum 1. März 2011 führt die KfW in allen wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen eine so genannte endfällige Finanzierungsvariante ein. Bis zu acht Jahre Kreditlaufzeit bei acht tilgungsfreien Anlaufjahren und acht Jahren Zinsbindung (8/8/8). Die Mindestlaufzeit des Kredits beträgt vier Jahre. So können KfW-Darlehen künftig noch besser und flexibler in die individuelle Finanzierungsplanung integriert werden. Es ist beispielsweise möglich, fällige Sparguthaben, Erbschaften, Bausparverträge oder Versicherungen nach Ablauf der vier- bis achtjährigen endfälligen Kreditlaufzeit zur Tilgung einzusetzen.

Die KfW wird ab 1. April 2011 zur Vereinheitlichung des Finanzierungsangebots die Auszahlungsquote in den unterschiedlichen Programmteilen Standard und Premium für Erneuerbare Energien von bisher 96 auf 100 Prozent anheben. Gleichzeitig wird eine Vorfälligkeitsentschädigung für außerplanmäßige Tilgungen eingeführt. Das gilt für alle Anträge, die ab 1. April 2011 bei der KfW eingehen.

Beim Programm Standard werden u. a. Solaranlagen und kombinierte Anlagen zu Strom- und Wärmeerzeugung (KWK-Anlagen) gefördert RBL
Ausführliche Informationen unter www.kfw.de[1]

Links:

  1. http://www.kfw.de