Heime dürfen keine Extrakosten berechnen

Begleitung in Arztpraxen

Das Problem haben viele Heimbewohner: Wie kommen sie zu einem Arzt? Wer bringt sie in die Praxis? Viele Heime arrangieren das gratis und gut, auch dank hilfsbereiter Ehrenamtlicher, doch manche nehmen dafür Geld. Das ist nicht in Ordnung, stellte jetzt das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem Urteil vom 13. Januar 2011 (Az. 4 K 3702/10) fest.

In diesem Fall ging es vor der 4. Kammer des Gerichts um die Gewohnheit eines Pflegeheimes mit 101 Plätzen im baden-württembergischen Ostalbkreis, für die Begleitung in Arztpraxen Geld zu verlangen. Schließlich handele es sich hier um eine Zusatzleistung. Das zuständige Landratsamt hatte jedoch Anfang 2010 verfügt, dass Extrakosten dann berechnet werden dürfen, wenn der Gesundheitszustand der Bewohner eine Begleitung erfordert, für die Dritte nicht zur Verfügung stehen und wenn – was häufig zutrifft – die medizinisch nötige Behandlung nicht im Heim durchgeführt werden kann.

Das betrifft meist die Fahrt und Begleitung zu Fachärzten mit spezieller technischer und personeller Ausstattung. Was in deren Praxen zu untersuchen ist und dabei geleistet wird, lässt sich nicht einfach in einem Heim erledigen, zum Beispiel bei Zahnärzten, Neurologen, Internisten und bei Röntgenaufnahmen. Gleichwohl brauchen die Bewohner medizinische Hi...


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