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Von Hagen Jung 26.03.2011 / Inland

Uni spekuliert an der Börse

Niedersachsens LINKE gegen riskante Geschäfte mit Hochschulgeldern

Hochschulen in Niedersachsen sollen mit ihrem Geld nicht mehr an der Börse spekulieren dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf der LINKEN im Landtag vor. Mit dem Thema befasst sich die Fraktion, seit im Herbst 2010 bekannt wurde, dass die Universität Göttingen bei Aktienspekulationen einen Buchverlust von zeitweise 1,3 Millionen Euro erlitten hatte.

Niedersachsens Hochschulen beziehen ihre Finanzausstattung aus Landeszuweisungen, sogenannten Drittmitteln und Studiengebühren. Grundsätzlich erlaubt ein Gesetz den niedersächsischen Hochschulen, ihr Geld gewinnbringend anzulegen, zum Beispiel bei Sparkassen oder Banken. Vom riskanten Aktienmarkt halten sich sämtliche Hochschulen Niedersachsens fern – mit einer Ausnahme: Die Universität Göttingen spekuliert an der Börse. Allerdings hält sich die medizinische Fakultät aus dieser Anlageform heraus.

Ministerin Wanka winkt ab

Die Investitionen in Aktien bescherten der Universität während der Finanzkrise einen Buchverlust von rund 1,3 Millionen Euro. Zwar erholte sich die Geldanlage, doch schlugen die Göttinger Spekulationsgeschäfte im Dezember 2010 immer noch mit einem deutlichen Minus zu Buche: Sofern die Uni ihre Aktien zu jenem Zeitpunkt abgestoßen hätte, wären ihr 390 000 Euro weniger ausgezahlt worden als sie einst für den Aktienfonds überwiesen hatte. Die Linksfraktion hatte seinerzeit angesichts der Zahlen aus Göttingen eine Anfrage an die Landesregierung gestellt und wollte wissen: »Wie gehen Hochschulen mit Geld um?«

Wissenschaftsministerin Johanna Wanka (CDU) bescheinigte in ihrer Antwort der Universität Göttingen eine »eher konservative Anlagestrategie«. Die Ressortchefin kommentierte die Verluste mit dem Hinweis, der Zinsverfall aufgrund der allgemeinen Finanzmarktkrise habe »wie in allen Bereichen« die Zinserträge dezimiert, und: »Handlungsbedarf für die Landesregierung besteht nicht.«

Mit Erlaubnis des Landes

Die Linksfraktion aber sieht sehr wohl Handlungsbedarf und will künftigen Verlusten in Hochschulkassen vorbeugen. Schon im Januar 2011 hatte die LINKE eine Änderung des Gesetzes mit dem Ziel eines Spekulationsverbotes für alle Hochschulen eingebracht. Doch die schwarz-gelbe Regierungskoalition sagte Nein. Durch jüngst erfolgte Beratungen im Wirtschaftsausschuss des Landtages und auch durch eine Stellungnahme des Landesrechnungshofes sieht sich die LINKE jedoch in ihrem Anliegen bestärkt und will ihren Entwurf weiter durchsetzen.

Dazu erklärte gestern die Vorsitzende der Fraktion, Kreszentia Flauger, in Hannover vor Journalisten: »Hochschulgelder sind für Wissenschaft und Lehre da und nicht für Wertpapiergeschäfte«. Das Risiko des Wertverlustes sei zu groß, um dabei Mittel für Forschung und Lehre aufs Spiel zu setzen, unterstrich Victor Perli, hochschulpolitischer Sprecher der Linksfraktion. Das Land habe seinerzeit den Hochschulen die Spekulation erlaubt – und die Realität habe gezeigt, welche Folgen das haben kann. »Also muss das Land die Erlaubnis wieder zurückziehen«, fordert Perli.

Womöglich ohne es zu ahnen, hat Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) der LINKEN Schützenhilfe für ihren Gesetzentwurf geleistet. In einem ganz anderen Zusammenhang – es ging um Beratungspflicht der Banken – hatte der Ressortchef am Mittwoch gegenüber der Presse erklärt: »Bei allem gebotenen Respekt vor dem marktwirtschaftlichen System stellt sich die Frage, ob Kommunen und andere Stellen, die mit öffentlichem Geld umgehen, sich überhaupt an Risikogeschäften beteiligen dürfen.«

Was tut Schwarz-Gelb?

Zweifelsohne kann eine Universität zu solch »anderen Stellen« gezählt werden. »Keine Risikogeschäfte mit öffentlichen Geldern«, war Busemanns Erklärung überschrieben. Bleibt abzuwarten, ob die schwarz-gelbe Koalition im Landtag diesem Plädoyer ihres Justizministers folgen wird, wenn es um den Gesetzentwurf der Linksfraktion zum Thema »Hochschule und Geldanlage« geht.

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