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Gemeinsam oder getrennt?
Foto: epd/Fustavo Alabiso
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Es ist so eine Sache mit den UN-Konventionen – vor allem, wenn diese die Rechte von benachteiligten oder unterprivilegierten Gruppen von Menschen betreffen und mit finanziellen Aufwendungen für die jeweiligen Staaten verbunden sind. Die Reaktionen sind dann oft ähnlich. Da wird gerne der Inhalt der Konvention so ausgelegt, dass es in die eigene Politik passt, oder man versucht, die Umsetzung der Konvention zu verschleppen. Die UN-Konvention über die Kinderrechte hat Deutschland z.B. bereits vor 20 Jahren ratifiziert, eingelöst wurden die hehren Versprechen bis heute nicht. Und auch bei der jüngsten von Deutschland ratifizierten Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung droht dieses Szenario.
Seit nunmehr genau zwei Jahren hat sich die Bundesrepublik durch die Ratifizierung der Behinderterechtskonvention (BRK) dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um behinderten Menschen in Deutschland eine »volle Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft« zu ermöglichen. Der erste Staatenbericht mit einem Zwischenstand des bisher Erreichten wird in Kürze erwartet. Es geht um die Inklusion von behinderten Menschen in die Gesellschaft. Damit ist gemeint, dass Behinderte nicht mehr nur intregriert werden, sondern von vornherein in allen Bereichen selbstverständlich Teil der Gesellschaft sind. Nicht sie müssen sich der Gesellschaft anpassen, sondern die Gesellschaft muss sich auf die Bedürfnisse der Betroffenen einstellen. Für den schulischen Bereich bedeutet dies, dass Sonderschulen der Vergangenheit angehören sollen und alle Kinder gemeinsam beschult werden. In Deutschland treffen diese Forderungen auf ein seit Jahrzehnten sehr ausdifferenziertes Schulsystem. Neben der – langsam aufbrechenden – Unterteilung in Haupt-, Realschule und Gymnasium existiert ein breit gefächertes Sonderschulsystem für die verschiedenen Behinderungsarten.
»Der Veränderungsprozess schreitet sehr langsam voran«, so Wulf Rauer von der Universität Hamburg. Außer Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein sieht der Erziehungswissenschaftler noch kein Bundesland, dass ernsthafte Schritte in Richtung eines inklusiven Schulmodells unternommen hat. Camilla Dawletschin-Linder, erste Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) »Gemeinsam leben-gemeinsam lernen«, teilt diese Kritik. »Die Länder haben zunächst versucht, die Verantwortung auf den Bund abzuwälzen.«
Und in den meisten Bundesländern ist in den vergangenen zwei Jahren so gut wie nichts geschehen«, fasst Dawletschin-Linder den Unmut ihrer Initiative zusammen. Der Sozialverband Deutschlands (SoVD) mahnt ebenfalls ein klares Bekenntnis zur Inklusion an. Schlusslichter in der Umsetzung der Konvention sind Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen. Vor allem die beiden südlichsten Länder sperren sich noch erheblich gegen die Inklusion. Sie argumentieren z.T. mit dem gefährdeten »Kindeswohl«. So sollen weder die behinderten Schüler unter den nichtbehinderten leiden noch umgekehrt. In der Praxis sind der BAG Fälle bekannt, in denen Eltern auf das Recht ihrer Kinder auf inklusive Beschulung pochen und ihnen daraufhin mit dem Entzug des Sorgerechtes gedroht wird. Dawletschin-Linders Verband unterstützt die betroffenen Eltern, die sich mit Anwälten gegen die Androhungen wehren, denn die geplante Novellierung des bayerischen Schulgesetzes schafft kaum Abhilfe. »Der Gesetzentwurf erkennt nicht grundsätzlich das individuelle Recht auf inklusive Bildung an«, so Wolfgang Patzwahl vom »Bündnis Inklusive Schule in Bayern – jetzt!« in einer Petition an den Landtag.
Das Recht auf eine inklusive Beschulung ist dagegen in Hamburg seit rund einem Jahr schriftlich im Schulgesetz verbrieft. In ausführenden Verordnungen wurde es auch sofort in die Tat umgesetzt. Kinder der Klassenstufen 1 und 5 kommen seitdem nicht mehr auf eine Förderschule, sondern werden gemeinsam mit allen Kindern in der Grund- oder Stadtteilschule beschult. So sollen die Förderschulen für Lernbehinderte schon bald überflüssig werden. Wulf Rauer sieht jedoch auch hier noch enorme Widerstände zu überwinden. Auf dem Papier hören sich die Bestrebungen Hamburgs toll an, in der Umsetzung müssten sie für Rauer jedoch mit einer deutlichen Mittelerhöhung verbunden sein, damit die Inklusion gelingen kann.
Und an der Stelle zeigt sich dann oft das wahre Gesicht politischer Versprechungen. Auch in Hamburg wird versucht, die inklusive Beschulung als Sparmodell umzusetzen. So sollen behinderte Schüler als Anschubfinanzierung drei Stunden in der Woche zusätzlich gefördert werden, später sind eine bis eineinhalb Stunden pro Woche vorgesehen. »Mit so geringen Ressourcen stimmen die Voraussetzungen einfach nicht«, so Rauer. Er verweist auf einen weiteren Grundwiderspruch in der Hansestadt – die extreme Ghettoisierung von Arm und Reich in klar abgegrenzten Stadtteilen. »So bleiben auch bei gut gemeinter Inklusion die Reichen unter Reichen und die Armen unter Armen.
2008 hat Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Behinderten ratifiziert. Damit hat sich die Bundesrepublik dazu verpflichtet, Sonderschulen für Behinderte nach und nach aufzulösen und behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam zu unterrichten. 2012 wurde von Politikern und Verbänden zum Jahr der Inklusion erklärt. nd begleitet dieses Jahr mit Berichten, Interviews und Reportagen. Mehr
In ganz alten Zeiten wurden nur Insekten in Bernstein includiert. Jetzt schließen sie so gar schon unschuldige Kinder, behinderte und unbehinderte, gemeinsam in Schulen ein. Ist das nicht furchtbar?
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