Man kann seinen Ruf auf verschiedene Weise ruinieren. Käuflichkeit oder Betrug sind in der Politik ebenso verbreitet wie in der Wissenschaft. Der Betrug scheint die größere Sünde zu sein, sie kann mitunter den Job kosten. Die Käuflichkeit hingegen ist – ähnlich wie die Prostitution – zwar nicht fein, aber offensichtlich notwendig und daher legal. Richter Richard Goldstone ist in eine dritte Ruffalle getappt, er hat abgeschworen. Er hat die Ergebnisse seiner mühevollen und unter erheblichem äußeren Druck erstellten Arbeit widerrufen, ohne klar machen zu können, dass er sich geirrt habe oder nicht bei Sinnen gewesen sei. Hat ihm die zionistische Inquisition den Scheiterhaufen angedroht wie 1632 die päpstliche Inquisition dem Galileo Galilei? Dieser konnte sein Leben durch Abschwören retten und handelte sich lebenslange Kerkerhaft ein.
Knapp 400 Jahre später geht es nicht mehr um die physische, wohl aber die intellektuelle Existenz Goldstones – und die ist gründlich ruiniert. Nur eines hätte ihn retten können: Wenn die übrigen Mitglieder seiner Kommission, die Juristin Hina Jilani, die Professorin Christine Chinkin und der Oberst i.R. Desmond Travers, sich seinem Widerruf angeschlossen hätten. Denn es war der gemeinsame Bericht einer Kommission aus vier Mitgliedern, der im September 2009 dem Menschenrechtsrat der UNO vorgelegt wurde. Er ist nun ein UNO-Dokument, das Ende 2009 von der Generalversammlung gebilligt wurde und damit nicht mehr vom Tisch zu bekommen ist. Doch jetzt haben sich die übrigen Mitglieder zu Wort gemeldet und Goldstone in einer Schärfe widersprochen, die einer intellektuellen Hinrichtung gleichkommt: »Verleumdungen über die Ergebnisse des Reports können … nicht unwidersprochen bleiben. Mitglieder der Mission, Unterzeichner dieser Erklärung, halten es für notwendig, jeden Eindruck zu zerstreuen, dass spätere Entwicklungen irgendeinen Teil des Missionsreports unsubstanziiert, irrig oder ungenau gemacht haben. Wir stimmen darin überein, dass es keine Rechtfertigung für irgendeine Forderung nach oder Erwartung auf Neubewertung des Reports gibt, da nichts Substanzielles aufgetaucht ist, welches in irgendeiner Weise den Kontext, die Ergebnisse oder Schlussfolgerungen des Reports bezüglich einer der Parteien des Gazakonfliktes ändert.«
Die übrigen Kommissionsmitglieder beharren darauf – was niemand außer der israelischen Regierung je bezweifelt hatte –, dass die Untersuchungen äußerst sorgfältig gemacht worden seien, ihr einziger Mangel, die fehlende Zeugenvernehmung der israelischen Soldaten und Politiker, jedoch von den Israelis selbst zu verantworten sei. Ziel sei die Wahrheitsfindung gewesen, die wie bei allen anderen vergleichbaren UN-Missionen nur eine Grundlage für die notwendigen gerichtlichen Untersuchungen liefern sollte. Weder in Israel noch in Gaza habe es aber bisher derartige effektive Gerichtsverfahren gegeben.
Dieses wird nun auch von der Folgekommission mit Mary McGowan Davis und Lennart Aspergren bestätigt, die im März ihren Bericht dem Menschenrechtsrat vorgelegt hat. Goldstone kann ihn nicht für seinen Sinneswandel verantwortlich machen. Denn der Bericht weist nach, dass von den 400 israelischen Regierungsuntersuchungen nur 52 strafrechtlichen Charakter hatten. Drei von ihnen führten zu einer Strafverfolgung. Es ergingen zwei Urteile, eines davon wegen Diebstahls einer Kreditkarte, was zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe führte, und eines wegen Benutzung eine palästinensischen Kindes als Schutzschild mit einer dreimonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Niemand aus der politischen oder militärischen Führung, die für den Krieg und sein Geschehen verantwortlich waren, musste sich einer Untersuchung stellen. Gleiches galt allerdings auch für die palästinensische Seite im Gaza-Streifen, was beide Kommissionen kritisieren.
McGowan Davis rügt zudem, dass die israelische Regierung auf die Anschuldigungen des Goldstone-Berichts über »den Rahmen und die Umsetzung der Gaza-Operationen« sowie »ihre Absichten und Ziele« nicht adäquat eingegangen sei. Dennoch schreibt Goldstone, dass Israels eigene Untersuchungen »zeigen, dass es nicht Israels Politik gewesen ist, bewusst auf Zivilisten zu zielen«. Das allerdings hatte sein eigener Bericht auch nicht behauptet. Dieser spricht davon, dass die Kriegsführung »bewusst willkürlich« gewesen sei, um die Bevölkerung »zu bestrafen, zu erniedrigen und zu terrorisieren«. Die Nichtregierungsorganisation Human Rights Watch kam ebenfalls zu der Überzeugung, dass das »Verbrechen willkürlicher Kriegsführung« Politik des israelischen Staates gewesen sei. Für die israelische Regierung allerdings ist jeder palästinensische tote Zivilist entweder ein Extremist oder Opfer eines Irrtums.
Es ist durchaus möglich, dass sich bei einer gerichtlichen Untersuchung etliche der von der Goldstone-Kommission erhobenen Vorwürfe oder Beweise nicht bestätigen lassen. Doch dieses ist nur mit den Mitteln eines gerichtlichen Verfahrens möglich. Da beide Seiten bisher keine Prozesse eingeleitet haben und nichts dafür spricht, dass sie es in Zukunft tun werden, hat der Sicherheitsrat die Sache nun endlich dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu überweisen. Das ist die einzige Lehre aus dem tragischen Fall Goldstone.
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