Bundesrat beschloss reihenweise Gesetzesänderungen

Die Abschaffung der Wehrpflicht, Zwangsheirat als Straftatbestand und die Eindämmung von Leiharbeit standen auf der Agenda

Berlin (ND/Agenturen). Der Bundesrat hat den Weg für zahlreiche neue Gesetze freigemacht. So wird die Bundeswehr 55 Jahre nach Einführung der Wehrpflicht am 1. Juli zur Freiwilligenarmee. Damit ist eine Reduzierung der Truppenstärke auf bis zu 185 000 Soldaten verbunden. Die Wehrpflicht bleibt im Grundgesetz verankert und kann bei Bedarf mit einfacher Mehrheit vom Bundestag wieder eingeführt werden. Der nunmehr freiwillige Wehrdienst besteht aus 6 Monaten Probezeit und bis zu 17 Monaten zusätzlichem Dienst. Der ebenfalls gebilligte Freiwilligendienst als Ersatz für den Zivildienst wird allen Altersgruppen offenstehen und zwischen sechs und 18 Monate dauern, in Ausnahmefällen auch 24 Monate. Es soll 35 000 Stellen jährlich geben.

Der Bundesrat billigte auch eine Reihe ausländerrechtlicher Neuerungen. Die Anstiftung zur Zwangsheirat wird ein eigener Straftatbestand, der mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden kann. Um Zwangsehen zu ve...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.