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Von Katja Herzberg 19.04.2011 / Inland

Plakate statt Informationsschreiben

Hilfen aus dem Bildungspaket werden wegen bürokratischer Verfahren und zu kurzer Antragsfristen nur zögerlich eingefordert

Die zusätzlichen Leistungen aus dem Bildungspaket werden von vielen Antragsberechtigten nicht eingefordert. Bürokratische Hürden und fehlende Informationen sowie Anträge sind die Hauptgründe für die Zurückhaltung.

Am Montag gestand Ursula von der Leyen (CDU), Bundesministerin für Arbeit und Soziales, erstmals ein, dass ihr Bildungspaket nicht angenommen wird. Bereits als die Bundesregierung mit dreimonatiger Verspätung Ende März die Hartz-IV-Reform und damit die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Bildungshilfen für Kinder und Jugendliche durchsetzte, kritisierten Wohlfahrtsverbände, Erwerbslosenorganisationen und die Oppositionsfraktionen die Neuregelungen. Was sie befürchteten, ist nun eingetreten. Nur wenige Antragsberechtigte haben in den ersten Wochen Unterstützung aus dem Bildungspaket eingefordert.

Das liege vor allem an der Informationspolitik der Bundesministerin, glaubt Martin Behrsing vom Erwerbslosen Forum Deutschland. »Ich habe den Eindruck, dass das Verfahren so angelegt ist, dass möglichst wenige Eltern etwas für ihre Kinder beantragen«, kritisiert Behrsing die Einführung des Bildungspakets nur mit einer Plakatbewerbung. Die Jobcenter müssten die Eltern mit Informationsbriefen darüber aufklären, dass sie nun einen Anspruch auf Schulbedarf, Lernförderung, Mittagsverpflegung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben etwa in Sportvereinen haben. Doch in einigen Jobcentern läge noch nicht einmal Informationsmaterial aus, beklagt Behrsing.

Das ist fatal, weil nach den bisherigen Bestimmungen Nachzahlungen für Januar bis März nur bis zum 30. April beantragt werden können. Für die Betroffenen sei es zudem sehr kompliziert, herauszufinden, wo sie die Zuschüsse bekommen können. Denn für Hartz-IV-Bezieher ist zwar das Jobcenter zuständig, nicht aber für Sozialhilfe- und Wohngeldbezieher sowie Familien, die den Kinderzuschlag erhalten, wobei letztere noch bis zum 31. Mai Zeit haben, die Mittel aus dem Bildungspaket zu beantragen. Dass von der Leyen nun einlenkt und das Fristende für rückwirkende Anträge in den Sommer verschieben will, findet Behrsing begrüßenswert. Die Leistungen in Höhe von 108 Euro pro Kind sollten nach Ansicht des Erwerbslosen Forums aber auch ohne Nachweise an die Eltern betroffener Kinder ausgezahlt werden.

Auch die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) kritisiert die Umsetzung des Bildungspakets und insbesondere die Nachweispflicht für die zurückliegenden Monate. »Für diese Einschränkung gibt es gar keine gesetzliche Grundlage«, äußerte sich Martin Künkler von der KOS bereits Ende März und forderte von der Leyens Ministerium dazu auf, dies klarzustellen. Das ist noch immer nicht geschehen, sodass bei mehreren Jobcentern Nachweise für Ausgaben etwa für Schulessen und Mitgliedsbeiträge verlangt werden. Dagegen könnten sich die Betroffenen, so Künkler, allerdings erst mit einem Widerspruch wehren, wenn ihr Antrag abgelehnt wird. Ihren Anspruch könnten sie letztlich beim Sozialgericht einklagen.

Ebenso problematisch ist jedoch, dass einige Jobcenter noch immer gar keine Anträge haben beziehungsweise zur Verfügung stellen, berichtet Behrsing. Mehrere Erwerbslosenorganisationen haben daher Musteranträge auf ihren Webseiten bereitgestellt. Antragsberechtigte könnten diese nutzen, um wenigstens die Frist zu wahren, erklärt Künkler.

Die jugend- und bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Diana Golze, bezeichnete die Pläne von der Leyens zur Nachbesserung beim Bildungspaket als »Gipfel in der beispiellosen Geschichte einer Mogelpackung«. Sie habe das eingetretene bürokratische Chaos erwartet. Zu der Verwirrung kommt es bei den Ämtern, weil die Kommunen mit der Umsetzung des Bildungspakets allein gelassen würden, so Golze. Sie fordert, wie die Betroffenenorganisationen, die seit Januar gültigen Leistungen des Bildungspakets sofort und ohne Antragstellung an alle berechtigten Haushalte auszuzahlen und insgesamt zu erhöhen.

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