Die Novelle des Berliner Hochschulgesetzes ist nicht revolutionär, aber sie ist notwendig. Zu sehr hinkt das bestehende Gesetz der Realität hinterher. Während alle Hochschulen längst die Mehrzahl ihrer Studiengänge als Bachelor- oder Masterstudiengänge anbieten, tauchen die Begriffe Bachelor und Master im bestehenden Gesetz gar nicht auf. Und damit sind wir auch schon beim Thema. In den letzten Jahren gibt es europaweit eine Angleichung der Studiengänge.
Nach dem Ort, an dem dies verabredet wurde, nennt man es den »Bologna-Prozess«. Er erleichtert es, ein Studium in Berlin zu beginnen, in Budapest fortzusetzen und in Brüssel abzuschließen. Der Preis dieser Freiheit ist eine stärkere Planung der Studieneinheiten (Module) und eine höhere Einheitlichkeit der Studiengänge, damit die an verschiedenen Orten erbrachten Leistungen auch überall anerkannt und als Studienleistung angerechnet werden. Die Abschlüsse heißen nun einheitlich Bachelor und Master, Leistungsanforderungen ähneln sich, und die Zeit, in der man ein Bachelor-Studium erfolgreich abschließen können soll, wird auf drei bis vier Jahre festgelegt. Das ist eine Verpflichtung für die Hochschule, die Abläufe entsprechend zu organisieren. Es ist, und das ist wichtig, keine Verpflichtung für die Studierenden, zwingend schon innerhalb dieses Zeitrahmens fertigzuwerden.
Der Bachelor soll – wie bisher Diplom und Magister – ein vollwertiger, berufsqualifizierender Abschluss sein. Und nicht jede/r wird noch einen weiteren Spezialisierungsstudiengang anschließen wollen oder anschließen müssen. Denn oftmals ist ein solcher Master-Studiengang zwar die sinnvolle Vorbereitung auf eine Karriere in der Wissenschaft, aber längst keine Notwendigkeit für einen erfolgreichen Berufsweg außerhalb der Universitäten. Dennoch ist der Master-Studiengang eine häufig gewünschte Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten, und wir wollen, dass der Übergang von dem einen in den anderen Studiengang erleichtert wird, indem beispielsweise ein Master-Studiengang schon begonnen werden kann, selbst wenn noch nicht alle Prüfungen für den Bachelor abgeschlossen sind.
Wir werden aber weder alle Studierenden verpflichten, auch noch einen Master zu machen, noch werden wir in das Gesetz hineinschreiben, dass alle Hochschulen für alle Studierenden einen Masterstudienplatz vorzuhalten haben.
Etwas anderes aber wollen wir verpflichtend in das Gesetz schreiben: Dass die Hochschulen ihre Studierenden intensiv beraten, insbesondere wenn sie nicht mit dem Abitur in die Hochschule kommen, sondern von der – ebenfalls mit unserem Gesetzentwurf geregelten – Öffnung der Hochschulen für Berufspraktiker ohne Abitur profitieren. Denn das Ziel ist ein erfolgreiches Studium, nicht der Studienabbruch. Deswegen sollen die Hochschulen sicherstellen, dass es ausreichende Beratungsangebote für die Studierenden gibt.
Das ist eine Pflicht für die Hochschulen und ein Angebot an die Studierenden gerade in den ersten Semestern. Da es das Ziel der Beratung sein soll, den Studierenden zu helfen und gravierende Probleme im Studienverlauf zu beseitigen, wollen wir im Einzelfall auch Studierende verpflichten, an einer Beratung teilzunehmen. Dies erscheint uns dann notwendig, wenn sie über Semester hinweg keine Studienleistungen erbringen und damit ein Studienabbruch zu befürchten ist oder zumindest deutliche Probleme zu Tage treten. Gemeinsam sollte dann geschaut werden, wo es klemmt und wie Hürden beseitigt werden können.
Die Lehrenden können dann den Studierenden Auflagen machen, welche Leistung bis wann zu erbringen ist. Man wird schauen, in welchen Schritten das Studium wieder auf die Schienen gesetzt werden kann. Eine derartige Hilfestellung wird, davon bin ich überzeugt, in den allermeisten Fällen bestehende Blockaden lösen und gleichzeitig auch mögliche strukturelle Hürden eines Studiengangs erkennen und beheben lassen. Eine Exmatrikulation aber, wie sie im Zentrum der aktuellen Proteste steht, ist nur für den Fall vorgesehen, dass auch nach einer solchen Beratung die nötigen und erwartbaren Leistungen nicht erbracht werden. Da sich die vereinbarten Ziele ja an der individuellen Situation der Betreffenden orientieren müssen und diese nicht überfordern dürfen, wäre in einem solchen Fall davon auszugehen, dass keinerlei Interesse mehr daran besteht, das Studium tatsächlich fortzusetzen. Insgesamt wird dies, da bin ich mir sicher, nur einen sehr kleinen Kreis treffen.
Der Autor ist Wissenschaftsstaatssekretär im Senat für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Das Aktionsbündnis Hochschulgesetznovelle sieht die aktuelle Fassung der Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes als herben Rückschlag gegenüber den Protesten der vergangenen Jahre.
Der Prozess der Novellierung ist gekennzeichnet durch eine vom Senat forcierte Ignoranz aller Hochschul-Akteure. Die Stellungnahme der Berliner Studierendenvertretungen ist ein optimales Beispiel. Datiert auf Oktober 2010 kann sie heute nahezu ohne Veränderungen erneut versendet werden. Ähnlich geht es den anderen Akteuren. Bei der Anhörung im Abgeordnetenhaus befürwortete keiner der anwesenden Experten den vorliegenden Gesetzesentwurf. Vielmehr wurde der Entwurf von allen Seiten kritisiert.
Wir unterstützen das Vorhaben, den Bolognaprozess endlich im Gesetz festzuschreiben. Die Zeit, die solch ein Vorhaben benötigt, ist jedoch viel zu kurz bemessen – sie lässt keinen demokratischen Prozess zu.
Ausgerechnet das Feld Demokratisierung wurde in der Novellierung komplett ausgespart, obwohl dies im Koalitionsvertrag der Landesregierung vereinbart wurde.
Der aktuelle Entwurf stellt für uns in den wenigsten Punkten eine Verbesserung zu den derzeitigen Regelungen dar. In vielen Punkten verschlechtert sich die Situation der Studierenden, insbesondere derer, die nicht den überzogenen Verlaufsplänen hinterher studieren wollen. Vor allem kritisieren wir als Aktionsbündnis die folgenden drei Punkte. Es gilt zu erwähnen, dass dies durchaus keine vollständige Liste ist, sondern es sind vielmehr die drei größten Ungerechtigkeiten am derzeitigen Entwurf. Die Verschärfung der Regelungen zur Zwangsexmatrikulation können wir nicht hinnehmen. Die einseitige Auflagenerteilung, der man sich nur entziehen kann, wenn man undefinierte soziale Gründe vor prüfungsberechtigten Personen darlegt, zeigt, welche Position Studierende für Herrn Zöllner und Herrn Albers haben. Außerdem zeigt sich auch hier, wie ernst es Linkspartei und SPD mit den Studierendenforderungen nehmen. Statt Restriktionen abzubauen, werden diese weiter im Studierendenalltag zementiert.
Die Zusammenstreichung der Wahlfreiheit der Studieninhalte von jetzt geltenden 33 Prozent zu dem schwammigen Begriff »ausreichend« wirkt doppelt absurd. Zum Einen stellt der Senat durch die Begründung der Streichung fest, dass diese Regelung nicht angewendet wurde und präsentiert so die eigene Unfähigkeit der Rechtsaufsicht über die Hochschulen. Zum Anderen wird das Versprechen, ein selbstbestimmtes Studieren zu fördern und auszubauen mit Füßen getreten. Mal ganz abgesehen davon, dass wir auch in den verschiedenen Diskussionen Absurditäten erklärt bekamen, wie die, dass selbstbestimmtes Lernen und Wahlfreiheit nichts miteinander zu tun hätten.
Zu guter Letzt gipfelt die Sturheit der Regierenden im häufig diskutierte Zugang zum Masterstudium. Trotz einer erfolgreichen Bewerbung auf einen der knappen Masterplätze müssen Studierende nun fürchten, diesen Platz wieder zu verlieren. Wenn sie (ohne Eigenschuld) nicht in der Lage sind, das Bachelorzeugnis in der kurzen Frist einzureichen, werden sie exmatrikuliert. Dies verkennt absolut den Alltag an den Universitäten. Flexibilisierung und ein selbstbestimmtes Studium, das nicht immer einem Studienverlaufsplan folgen muss, wird so deutlich erschwert. Dabei wollte man einen fließenden Übergang doch möglich machen – schließlich sähe so erfolgreiches Studieren aus. Das Gesetz verkennt die Lage der zirka 70 Prozent arbeitenden Studierenden und bedarf einer deutlichen Überarbeitung. Auch die jetzt schon sehr schwierige Vereinbarkeit von Familie und Studium wird endgültig unmöglich gemacht. Wir fordern die regierenden Parteien deshalb auf, endlich mit uns in den Dialog zu treten und unsere Kritikpunkte als Anstoß für eine gründliche Novellierung zu sehen.
Die Vollversammlungen, die am Mittwoch an den drei großen Universitäten stattgefunden haben, zeigten, dass der Unmut unter Studierenden über diesen Gesetzesentwurf immer größer wird. Die gegenwärtige Politik des Berliner Senats zwingt uns, diese Wut auf die Straße zu tragen. Am 12. Mai, den Tag der zweiten Lesung im Abgeordnetenhaus, werden Studierende in Berlin demonstrieren. Das ist der Auftakt für weitere Protestaktionen.
Es wird so lange Vollversammlungen, Demonstrationen und Protestaktionen geben, bis die regierenden Parteien sich bequemen, den Forderungen der Studierenden nachzukommen und dieses Gesetz nach unseren Vorstellungen zu ändern.
Die Autotorin ist engagiert im Aktionsbündnis Hochschulnovelle und Studentin an der Freien Universität Berlin.
Aktuelle Ausgabe: 25.05.2012
Sind Frauen die besseren Politiker?
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