Bereits in der letzten Legislaturperiode war eine Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes zwischen den Koalitionsparteien verabredet, sie scheiterte letztlich aber an den unterschiedlichen Positionen. Auch in der aktuellen Koalitionsvereinbarung ist eine Novellierung vereinbart, die unterschiedlichen Positionen in grundsätzlichen Fragen bestehen aber fort.
Weil dennoch Handlungsbedarf besteht, haben wir uns mit der SPD darauf verständigt, unter Ausklammerung der weiterhin strittigen Punkte eine Teil-Novellierung vorzunehmen und mit einem »Gesetz zur Modernisierung des Hochschulzugangs und zur Qualitätssicherung von Studium und Prüfung«, und nur darum geht es zunächst, erste notwendige Schritte einzuleiten.
Für beruflich Qualifizierte, die ohne Abitur studieren wollen, für Lehrbeauftragte, die jetzt Mitglieder der Universitäten werden, für die Verwirklichung der Chancengleichheit der Geschlechter an den Hochschulen und für diejenigen, die in Teilzeit studieren müssen, gibt es deutliche Verbesserungen. Insofern mutet manche Kritik aus Studierendenkreisen eher ständisch an.
Der Referentenentwurf wurde in einem umfangreichen Anhörungsverfahren diskutiert. Mehr als 50 Gremien, Verbände und Institutionen haben Stellungnahmen abgegeben, Kritik geäußert und Änderungsvorschläge unterbreitet.
Im Moment erarbeiten wir einen Änderungsantrag, der auch Anregungen aus der aktuellen Diskussion mit den Studierenden aufgreift. Aber nicht jede Kritik wurde berücksichtigt.
Hochschulpräsidenten laufen Sturm, weil wir ihnen, aus gutem Grund, das Berufungsrecht nicht geben. Weil wir ihnen auferlegen, den Studierenden, die es brauchen, das erwähnte Teilzeitstudium anzubieten, eben weil die soziale Situation viele Studierende zwingt, neben dem Studium den Lebensunterhalt zu verdienen. Und weil wir sie verpflichten, sich intensiver um Studierende zu kümmern, die am Studium zu scheitern drohen.
Was wäre die Alternative?
Wer Beratung als Eingriff in die Selbstbestimmung sieht, dem werden wir mit unserem Gesetz nicht helfen.
Aber wir werden dem helfen, der an seinem Studium zu scheitern droht, weil er vielleicht ohne akademische Familien-Tradition niemanden hat, der helfen kann. Es geht um Hilfe durch eine qualifizierte Beratung, die seine Situation berücksichtigt und ihn, auch durch konkret zu definierende einzelne Schritte zum Studienerfolg führt. Der entsprechende Absatz 3 im Paragraphen 28 »Förderung des Studienerfolgs, Studienberatung« ist eine Kann-Vorschrift, kein Sanktionsparagraph.
Aufnehmen werden wir die Kritik an den Vertragslaufzeiten für studentische Hilfskräfte im Paragraphen 121. Wir wollen zur alten Regelung von vier Semestern zurückkehren, wie es der Personalrat der studentischen Beschäftigten fordert.
Auch in der Frage der Höhe der frei wählbaren Studienanteile wird es im Sinne der Kritiker eine Präzisierung geben. Der Platzhalter »ausreichend« wird ersetzt durch eine Konkretisierung, mit der alle leben können.
Das Gesetz ist, wie so oft, sicher ein Kompromiss, aber ein vertretbarer.
Der Autor ist hochschulpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus und stellvertretender Landesvorsitzender.
Aktuelle Ausgabe: 25.05.2012
Reichlich Komödie, Schwoof 'ne Treppe tiefer Amphitheater-Saison im Monbijoupark beginnt
Leuchtende Farbsinfonien In der Galleria Nove wünscht Nicolantonio Mucciaccia »Good luck world«
Sind Frauen die besseren Politiker?
Preis: 75,00 €
Preis: 14,95 €
Werbung:
Werbung: