Nächste Woche werden alle Versicherten der City BKK – sie leben vor allem in Hamburg und Berlin – Post von ihrer Krankenkasse bekommen. Darin werden sie aufgefordert, eine neue Krankenkasse zu wählen.
Die City BKK, die in ihren Reihen vor allem ältere und kranke Versicherte hatte, war mit den Zuwendungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausgekommen, so Christine Richter vom Bundesverband der Betriebskrankenkassen. »Obwohl die damalige Bundesgesundheitsministerin Ursula Schmidt angekündigt hatte, dass die Gelder durch den neu geschaffenen Fonds genau dahin fließen würden, wo man sie auch benötigt«, merkt die Sprecherin mit leicht sarkastischem Unterton an. Sie nennt als Problem die Versichertenstruktur und die hohen Behandlungskosten in Berlin und Hamburg. Als die City BKK Anfang des Jahres einen Zusatzbeitrag von 15 Euro erheben musste, verlor sie einen großen Teil ihrer Mitglieder. Der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Maximilian Gaßner, führt die finanziellen Probleme nicht auf den Gesundheitsfonds zurück, mit dem erstmals für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz festgelegt wurde. Bereits lange davor habe sich die Kasse in finanziellen Schwierigkeiten befunden. Ein von der Kasse vorgelegtes Sanierungskonzept mit Personalabbau und Sachmittelkürzungen habe nicht den erhofften Erfolg gebracht
Versicherte sollten sich Christine Richter zufolge keinerlei Sorgen machen, wenn sie noch am 30. Juni »mit Tatütata« ins Krankenhaus müssten. Das sei ebenso wenig ein Problem wie die Bezahlung der medizinischen Leistungserbringer. Die Abwicklung würde so lange dauern, wie es brauche, um alle offenen Fragen zu klären. Man bemühe sich auch, den Mitarbeitern Arbeitsangebote bei anderen Betriebskrankenkassen zu machen.
Die Schließungskosten beziffert die Kasse mit 135 bis 150 Millionen Euro, aufzubringen von den anderen 118 Betriebskrankenkassen, das heißt im Klartext: von deren 13 Millionen Versicherten. Die Rücklagen dieser Kassen ermöglichen Richter zufolge die Übernahme der entstehenden Kosten.
Ähnlich unaufgeregt sieht man den Fall City BKK beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Für Sprecher Florian Lanz ist es ein Einzelfall, der sich lange ankündigte und ohne grundsätzliche Auswirkungen auf das System der gesetzlichen Krankenversicherung bleibe. Er verweist darauf, dass es sich um eine sehr kleine Kasse handele.
Als vor einigen Jahren das Insolvenzrecht für alle gesetzlichen Kassen ins Gesetz geschrieben wurde, war die Gelassenheit nicht so groß. Damals warnten Sozialverbände, einige Krankenkassen, Opposition und zahlreiche Gesundheitsexperten vor den Folgen: eine massive Verunsicherung Tausender Versicherter und die Abwälzung der Kosten einer solchen Kassenschließung auf die Versichertengemeinschaft. Beides ist jetzt eingetreten.
Der CDU-Politiker Jens Spahn hat die Entscheidung des Bundesversicherungsamtes begrüßt. Schon lange geistert unter den Befürwortern eines größeren Wettbewerbs innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung eine Zahl von 30 bis 50 Krankenkassen herum, die nach deren Meinung ausreichen würden, um diesen Wettbewerb zu gewährleisten. Sollten sie Recht behalten, ist die Pleite der City BKK eine Premiere und weitere Aufführungen werden folgen. Noch gibt es 155 gesetzliche Krankenkassen.
Nach Bekanntgabe der Schließung der City BKK zum 30. Juni laufen bei der Krankenkasse die Beratungstelefone heiß. »Viele Versicherte sind geschockt, es gibt sogar Tränen«, sagte Sprecherin Katja Hilbold am Donnerstag. Besonders viele Anrufe kämen aus Berlin. Denn dort hat die Kasse rund 80 000 ihrer 168 000 Versicherten. »Für die Menschen ist die Krankenkasse ein wichtiger Schutz, den sie sehr bewusst gewählt haben«, ergänzte die Sprecherin. Erstmals seit Einführung des Gesundheitsfonds vor gut drei Jahren hatte das Bundesversicherungsamt am Mittwoch die Schließung einer großen gesetzlichen Krankenkasse verfügt.
Die City BKK hat seit Mittwoch Hotlines für Fragen ihrer Versicherten geschaltet und im Internet Informationen für alle Betroffenen veröffentlicht. Am Telefon fühlten sich vor allem die älteren Menschen damit überfordert, sich sofort eine neue Kasse zu suchen, berichtete Hilbold. Das Wahlrecht zwischen den vielen Anbietern verwirre sie. Bei der Auswahl aber kann die City BKK nicht helfen, das ist Privatsache.
Auch rund 400 City BKK-Mitarbeiter sind von der Schließung der Kasse betroffen, davon rund 200 in Berlin. Ihnen wird nicht gekündigt, das Arbeitsverhältnis werde beendet, erläuterte Hilbold. Der größere Teil der Mitarbeiter habe unkündbare Verträge. Zur Zeit werde geklärt, ob es Übernahme-Möglichkeiten bei anderen Betriebskrankenkassen oder Landesverbänden gebe. Mitarbeiter mit kündbaren Verträgen müssten sich ab 1. Juli aber einen neuen Job suchen.
Lange konnten Betriebskrankenkassen mit niedrigen Beitragssätzen punkten. Seit es einen einheitlichen Satz und Zusatzbeiträge gibt, haben sich vor allem junge und gesunde BKK-Versicherte neu orientiert.
Die City BKK ging am 1. Januar 2004 aus der Fusion der Betriebskrankenkasse des Landes Berlin und der Betriebskrankenkasse Hamburg hervor. Durch die Fusion mit den beiden Betriebskrankenkassen BKK Bauknecht und BeneVitaBKK kam 2005 der Standort Stuttgart hinzu. dpa/ND
Die City BKK hat mehrere Hotlines für Versicherte eingerichtet, die Fragen zur Schließung haben:
(030) 88 95 1200
(040) 29 808 1200
(0711) 933 44 1200
Die Schließung einer Krankenkasse beschert den Versicherten Verunsicherung und Rennerei, führt aber nicht zum Verlust der Leistungsansprüche der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Regelungen finden sich im 2010 in Kraft getretenen »Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der Gesetzlichen Krankenversicherung«.
Pflichtversicherte in der betroffenen Krankenkasse haben demnach bis zu zwei Wochen nach dem amtlichen Schließungstermin Zeit, sich eine neue Krankenkasse zu suchen und ihrem Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung vorzulegen. Im Falle der City BKK ist der Schließungstermin der 30. Juni 2011; die Frist endet damit am 14. Juli. Die Mitgliedschaft in der neuen Krankenkasse beginnt rückwirkend ab dem 1. Juli. Mitversicherte Familienangehörige wechseln entsprechend mit.
Die Auswahl ist tatsächlich frei. Sprich: Keine gesetzliche Krankenkasse darf einen »Wechsler« aus einer Pleite-Kasse ablehnen.
Wer die Zwei-Wochen-Frist verpasst, wird quasi zwangseingewiesen. Der Arbeitgeber bzw. die Bundesagentur für Arbeit (bei Arbeitslosengeldbeziehern) oder der Rentenversicherungsträger (bei Rentnern) meldet den Pflichtversicherten bei einer neuen Krankenkasse an. Erhebt diese einen Zusatzbeitrag, hat das Mitglied nicht das übliche Sonderkündigungsrecht, sondern muss 18 Monate in dieser Kasse bleiben.
Es gibt einen weiteren Grund, weshalb sich der Versicherte der Pleite-Kasse selbst um eine neue Krankenkasse bemühen sollte. Wenn jemand die Zwei-Wochen-Frist verstreichen lässt und krank wird, darf der Arzt eine private Rechnung ausstellen. Der Patient muss die Summe also selbst begleichen. Diese ist dann zurückzuzahlen, wenn der Patient bis zum Ende des laufenden Quartals eine gültige Krankenversicherungskarte oder eine andere Anspruchsbescheinigung vorlegt.
Wer eine Zusatzversicherung abgeschlossen ist, muss nach dem Wechsel meist eine neue abschließen (evtl. zu anderen Konditionen). Im Falle der City BKK besteht die Zusatzversicherung weiter bei einem Wechsel innerhalb des BKK-Sektors.
Freiwillig Versicherte (Arbeitnehmer mit einem Gehalt über der Pflichtversicherungsgrenze bzw. Selbstständige) müssen sich selbst eine neue Kasse suchen, haben dafür aber drei Monate Zeit. Die neue Versicherung beginnt rückwirkend ab dem Tag nach der Schließung. KSt
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