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Streitfrage: Sollte das Rentenrecht in Ost und West angeglichen werden?

Ein Ostdeutscher bekommt in der Regel weniger Rente als ein Westdeutscher. Grund für die unterschiedlichen Rentenzahlungen ist die Tatsache, dass im Osten bei gleicher Tätigkeit deutlich niedrigere Löhne gezahlt werden als im Westen der Republik. Ebenso wirken sich auch Länge und Form der Beschäftigung auf die Rentenansprüche aus. Doch die in den 90er Jahren eingeführte Höherwertung der ostdeutschen Renten wird inzwischen von manchem als ungerecht empfunden. Zwar wurden die Tarifabschlüsse in den vergangenen Jahren zwischen Ost und West angeglichen. Doch etwa die Hälfte der Arbeitnehmer in Ostdeutschland ist nicht an Tarife gebunden.
Hinter Bäumen – das Haus Frisch auf dem Sofa von Rola
Hinter Bäumen – das Haus Frisch auf dem Sofa von Roland Links Fotos: Mirko Schwanitz, Uwe Stolzmann

Gleiches Recht für Alle

Von Wolfgang Strengmann-Kuhn

Über 20 Jahre nach der deutschen Einheit gibt es immer noch ein unterschiedliches Rentenrecht in Ost- und Westdeutschland. Gleichzeitig rollt eine neue Altersarmutswelle auf Deutschland zu, die insbesondere den Osten Deutschlands bedroht. Beides ist zu berücksichtigen, wenn die Rente mit dem Ziel reformiert werden soll, ein einheitliches Rentenrecht zu erreichen.

Die Berechnung der Rente in Ostdeutschland mit Ost-Entgeltpunkten, die im Laufe des Lebens erworben werden, und einem Ost-Rentenwert, mit dem die Entgeltpunkte im Alter bewertet werden, wird zu Recht von vielen Menschen in Ostdeutschland als diskriminierend empfunden. Wir wollen dieses Zweiklassen-Rentenrecht deshalb so schnell wie möglich abschaffen. Was die Menschen vor allem aufregt ist, dass der Ost-Rentenwert noch immer mehr als zehn Prozent unter dem im Westen liegt. Derzeit sind es 24,13 Euro im Osten und 27,20 Euro im Westen. Das ist zutiefst ungerecht. Deshalb ist die wichtigste Forderung der Grünen die Anhebung des Rentenwertes Ost auf den Rentenwert West, und zwar so schnell wie möglich. Da die Rentenversicherung dafür eine gewisse Umstellungsfrist braucht, könnte dies ab dem 1.7.2012 der Fall sein.

Für uns ist wichtig, dass durch die Anhebung des Ost-Rentenwertes auf das Westniveau keine neuen Ungerechtigkeiten entstehen. Deswegen sollen alle bis zu diesem Stichtag erworbenen Rentenansprüche, gemessen in Euro, und auch die Renten unverändert bleiben. Eine allgemeine Anhebung aller Ostrenten unabhängig von der Höhe und eine Beibehaltung einer gesonderten Aufwertung nach diesem Stichtag halten wir für falsch. Eine solche Regelung wäre für Menschen aus dem Westen, die gleich viel in die Rentenkasse einzahlen aber weniger Rentenansprüche dafür erhalten, nicht mehr nachzuvollziehen.

Eine Weiterführung der Höherwertung würde wie bisher Ost-Entgeltpunkte und West-Entgeltpunkte unterscheiden und die bestehende Trennung in Ost und West zementieren. Auch Menschen in Ostdeutschland finden die Höherwertung diskriminierend, weil sie unterstellt, dass Menschen deswegen weniger verdienen, weil sie in Ostdeutschland leben. Schließlich verzögert die Weiterführung der Höherwertung die Angleichung der Rentenwerte. Im Stufenmodell von ver.di dauert es zehn Jahre, in dem der LINKEN fünf Jahre bis zur vollständigen Angleichung und die Bundesregierung vertröstet auf unbestimmte Zeit. So lange wollen wir nicht warten.

Aber wäre eine Höherwertung nicht gerechtfertigt, weil Erwerbstätige in Ostdeutschland ein geringeres Durchschnittsentgelt haben? Es ist ein Skandal, dass es immer noch Branchen gibt, in denen im Osten weniger bezahlt wird als im Westen. Nach den neuesten Zahlen des Tarifarchivs des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung lag das Tarifniveau Ost im Vergleich zu West aber immerhin bei 96,6 Prozent. Und in etlichen Branchen, wenn auch leider noch nicht in allen, wird in Ost und West das Gleiche gezahlt.

Dass die Arbeitseinkommen im Durchschnitt im Osten geringer sind als im Westen liegt vor allem daran, dass der Anteil mit Niedriglöhnen im Osten weit höher ist als im Westen. Hier muss angesetzt werden. Vor allem brauchen wir endlich einen gesetzlichen Mindestlohn, und zwar in bundesweit einheitlicher Höhe. Wer hingegen 3000 oder 4000 Euro im Monat verdient, braucht nach unserer Auffassung keine Aufwertung bei der Berechnung der Entgeltpunkte für die Rente, und wer sogar 5000 Euro und mehr verdient, sollte im Osten soviel Rentenbeitrag zahlen wie im Westen. Deswegen sind wir auch für eine Angleichung der Beitragsbemessungsgrenze.

Wichtig ist uns, dass Menschen mit wenig Einkommen eine höhere Rente bekommen. Wir fordern deswegen die Einführung einer Garantierente, also einer garantierten Mindestrente, durch die geringe Rentenansprüche so aufgestockt werden, dass die Rente zumindest für langjährig Versicherte über dem Grundsicherungsniveau liegt – und zwar nicht als Almosen wie bei der Grundsicherung für die Älteren, sondern als regulärer Teil der Rentenversicherung. Die Aufstockung soll in Ost- und Westdeutschland in gleicher Weise erfolgen, aber weil in Ostdeutschland aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit und des großen Niedriglohnsektors das Risiko von Altersarmut besonders stark steigen wird, ist die Grüne Garantierente für die Menschen im Osten besonders wichtig.

Rentenangleichung Ost angehen

Von Gunnar Winkler

Unterschiedliches Rentenrecht Ost und West nach über 20 Jahren deutscher Einheit ist ein Anachronismus. Kaum jemand in den neuen Ländern bestreitet, dass mit der Übernahme in das bundesdeutsche Rentenrecht in den 90er Jahren für die große Mehrheit der ostdeutschen Rentner zunächst ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der materiellen Lebenssituation getan wurde. Dies war nur im Rahmen des solidarischen Rentensystems möglich. Ebenso unbestritten ist aber auch, dass nach zwanzig Jahren immer noch zwei Rentenrechtsgebiete existieren, die zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung der gegenwärtigen und künftigen ostdeutschen Rentner führen.

Das Versprechen annähernd gleichwertiger Lebensverhältnisse in Ost und West des Einigungsvertrags von 1990 ist für Löhne wie für Renten bislang nicht eingelöst.

In der Rente werden gleiche Lebensarbeitsleistungen in Ost und West unterschiedlich anerkannt und bewertet. Die Folge sind massive Nachteile für Ost-Rentner. So liegt der aktuelle Rentenwert Ost um 11,1 Prozent niedriger als der für die alten Länder (ab 1. Juli 2011 im Osten bei 24,37 Euro, im Westen bei 27,47 Euro). Für den Eckrentner Ost beträgt die monatliche Bruttorente ab 01.07.2011 somit 1097 Euro, für den in den alten Ländern 1236 Euro. Auch Kindererziehung und Pflege Angehöriger werden in der Ost-Rente schlechter bewertet. Die Differenz von monatlich 139 Euro – die je nach erworbenem Rentenanspruch im Einzelfall höher oder niedriger liegen kann – ist nicht nur eine finanzielle Einbuße am Lebensniveau, sondern reale und gefühlte Ungleichbehandlung.

Die mediale Debatte konzentriert sich dagegen vordergründig auf angebliche »Vorteile« ostdeutscher Beschäftigter durch die in den 90er Jahren eingeführte Um(»Hoch«-)wertung von Löhnen und Gehältern Ost bei der Rente. Diese Umwertung sollte den erheblichen Rückstand des Ost-Lohnniveaus ausgleichen und eine gleichwertige Einkommensposition der künftigen Ost-Rentner im Alter sichern. Ein wichtiger Nachteilsausgleich für die Jüngeren, der bis zur Angleichung der Ostlöhne an das Westniveau wirken sollte – in der Annahme, dass er sich bis spätestens Ende der 90er Jahre erübrigen würde.

2009 lag jedoch das ostdeutsche Verdienstniveau je Arbeitsstunde laut Verteilungsbericht 2010 des gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts um 25 Prozent unter dem der alten Länder. Das Prinzip »gleicher Lohn für gleiche Arbeit« gilt nach wie vor im Osten nur eingeschränkt. Die Ost-West-Lohnkluft bleibt deutlich größer als das Gefälle zwischen Schleswig-Holstein und Bayern. Die Umwertung ist noch so lange notwendig wie der erhebliche Lohnrückstand Ost nicht aufgeholt ist und den vergleichsweise niedrigen Verdiensten während der Erwerbsphase entsprechend niedrige Renten im Alter folgen würden.

Der falsche Weg wäre eine rein rechtliche Vereinheitlichung der Renten Ost und West zu einem Stichtag, wie sie der Sachverständigenrat der »Wirtschaftsweisen« 2008 forderte. Eine solche »Umbasierung« der Rentenwerte würde die Perspektive einer Lohnangleichung aufgeben und den Unterschied beim aktuellen Rentenwert zum Nachteil der Rentner im Osten festschreiben. Auch der Ausgleich des niedrigeren Lohnniveaus für ansonsten gleiche Arbeitsleistungen bei den Rentenansprüchen der Ost-Beschäftigten entfiele schlagartig und würde die Potenziale der Altersarmut erhöhen.

Das Ganze ist kein reines Ostproblem, denn auch in den alten Bundesländern könnte das geringere Lohnniveau Ost die jährlichen Rentenanpassungen weiter kürzen.

Eine Lösung muss auf zwei Ebenen angegangen werden. Erstens sind stärkere Bemühungen für eine Lohnangleichung Ost notwendig. Niedriglöhne und Arbeitslosigkeit drücken das Lohnniveau. Deshalb sind Mindestlöhne erforderlich sowie eine aktive Arbeitsmarktpolitik mit echten Perspektiven für Arbeitslose, durch eigene Arbeit ihre Existenz sichern als auch Rentenansprüche erwerben zu können. Zweitens muss die Angleichung des aktuellen Rentenwerts Ost beschleunigt werden. Die Vorschläge des »Bündnisses für eine gerechte Rentenangleichung Ost« – beruhend auf einem ver.di-Vorschlag – durch steuerfinanzierte Zuschläge den Rückstand des Rentenwerts Ost schnellstmöglich zu beseitigen, müssen in eine gesetzliche Regelung münden. Eine formale Angleichung ohne Verbesserungen der Rentenleistungen ist nicht akzeptabel. Je schneller bei der Lohnangleichung Ost Fortschritte erzielt werden, desto geringere Kosten entstehen für die zeitlich begrenzten Zuschläge. Das Ausbleiben einer Lösung trägt eher dazu bei, die Probleme zu verschärfen und den sozialen Frieden zu gefährden.

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3 Kommentare zu diesem Artikel

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  • Szletal81, 08. Mai 2011 09:03

    Die Angleichung des Rentenrechts

    ist sicher notwendig. Aber wie werden dann die jetzigen Rentner und ihre Rentenansprüche berücksichtigt.
    Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß hier mit zweierlei Maß gemessen wird.
    Auch die Altrentner wollen eine Anpassung.

    • Permalink

  • Rotspoon, 12. Mai 2011 01:22

    Schillernde Worte

    Es geht nicht um Recht oder Gerechtigkeit. Es geht um Gleichwertigkeit geleisteter Lebensarbeit.

    Oder andersherum: Die Ostdeutschen werden über den Löffel balbiert und das wohl bis ins dritte Glied.

    • Permalink

  • GudrunWolf, 12. Mai 2011 09:01

    Gleiches Recht für Alle?

    Ich erinnere mich, als ich in der DDR zur Schule ging, hatten wir ein Tafelwerk, in dem stand eine Rentenformel. Man musste den Verdienst und die Arbeitsjahre wissen. Dann konnte man seine voraussichtliche Rente berechnen oder auch die seiner Eltern mit Hilfe des SV-Buches. Eine sehr überschaubare und darum für mich gerechte Angelegenheit.
    Nun diskutieren also Herr Strengmann-Kuhn und Herr Winkler, ob das Rentenrecht angeglichen werden soll und vor allem wie.
    Schon der erste Satz auf dieser Diskussionsseite ist tendenziös: „Ein Ostdeutscher bekommt in der Regel weniger Rente als ein Westdeutscher.“ Falls absichtsvoll die männliche Form gewählt wurde, kann es stimmen. Ostdeutsche Rentnerinnen bekommen im Schnitt – momentan - mehr Rente als westdeutsche.
    Zwischen den Standpunkten beider Männer kann ich keine prägnanten Unterschiede erkennen. Mit dieser einen ND-Seite geht es mir wie mit meiner aktuellen Rentenauskunft : Ich lese nur Nebel! Die Argumente sind nicht nachprüfbar.
    Eine politische Diskussion über das Rentenrecht wünsche ich mir anders. Entweder sagt man klar, wessen Interessen man vertritt. Und was man für diese Gruppe erreichen möchte.
    Oder man bekennt sich dazu, dass das Rentensystem insgesamt geändert gehört, um vom Spielball der Parteien und Ministerien, der Eingeweihten, tatsächlich zum Eigentum der Berufstätigen und Rentner zu werden.
    Meine Vision: Jeder, der die 8. Klasse geschafft hat, ist in der Lage, seine Rente selbständig konkret aus zurechnen und damit einen Rentenbescheid zu überprüfen. Jede Mitteilung einer Lebensversicherung ist momentan klarer und ehrlicher als die Zumutung einer Rentenauskunft mit 29 Seiten.

    • Permalink

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