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Von Ines Wallrodt 10.05.2011 / Inland

Halbe Transparenz

Kritik an Neuregelung für Nebeneinkünfte von Abgeordneten

Künftig soll es mehr Transparenz für hohe Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten geben. Organisationen begrüßen das Vorhaben, kritisieren aber zugleich Verschleierung an anderer Stelle.

Etwa 100 Bundestagsabgeordnete könnten künftig sehr viel genauere Angaben zu ihren Nebeneinkünften machen müssen. Bislang hört die Transparenz bei 7000 Euro auf. Und so steht bei diesen Parlamentariern auf der Homepage unter dem Stichwort Nebentätigkeiten: »Stufe 3: >7000 Euro«, was 7001 oder auch 70 000 Euro bedeuten kann. Nach einem Vorschlag des Ältestenrats soll es in Zukunft sieben Stufen geben, die erst bei 150 000 Euro enden. Der Geschäftsordnungsausschuss wird am Donnerstag über den Kompromiss beraten, auf den sich alle Fraktionen im April verständigt hatten. Die Opposition hatte sich für mehr Transparenz stark gemacht.

An den Nebeneinkünften lässt sich vieles ablesen – etwa, wessen Spezialinteressen einen Abgeordneten beeinflussen könnten. Schon mit einem einfachen Vortrag verdienen Abgeordnete mitunter fünfstellige Beträge. Denn bezahlt werden sie nicht nach dem Wert ihrer Sätze, sondern dafür, dass sie durch ihre Anwesenheit die Gelegenheite für Lobbykontake bieten.

Nichtregierungsorganisationen kritisierten am Montag die geplante Neuregelung. Aus Sicht von Transparency International wird mehr Transparenz »nach oben« durch weniger Transparenz »nach unten« erkauft. Denn zugleich wird die Untergrenze deutlich angehoben. Einzelverdienste unter 10 000 Euro müssten nicht mehr offengelegt werden. »Viele der Angaben, die Abgeordnete heute veröffentlichen müssen, bleiben danach im Dunkeln«, kritisierte Jochen Bäumler in Berlin.

Mit der Anhebung der »Bagatellgrenze« sollen Parlamentarier, die nebenbei ihre Kanzlei weiterführen, entlastet werden. Die bisherige Regelung würde Selbstständige davon abschrecken, sich in den Bundestag wählen zu lassen, heißt es. Bäumler hält das Argument angesichts der bestehenden Überrepräsentanz von Juristen für vorgeschoben.

Konkret heißt die Neuregelung, dass Abgeordnete diverse Vorträge bei verschiedenen Unternehmen für jeweils 9999 Euro annehmen können, ohne diese offen zu legen. »Die Einkünfte können sich zu stolzen Summen aufaddieren, ohne dass die Öffentlichkeit davon erfährt«, warnte Nina Katzemich von Lobbycontrol. Besonders brisant werde das, wenn die Aufträge von verschiedenen Unternehmen, aber aus der gleichen Branche kommen. Der Wegfall könnte es somit leichter machen, einen engen Kontakt zu einer bestimmten Branche zu verschleiern. Bislang müssen Nebentätigkeiten offengelegt werden, die mehr als 1000 Euro im Monat oder 10 000 Euro pro Jahr einbringen. Auch die Oppositionsparteien hatten die Erhöhung der Untergrenze kritisiert.

»Wirklich transparent wäre zwar eine Veröffentlichung der Nebeneinkünfte in ihrer jeweiligen genauen Höhe«, erklärte Dagmar Enkelmann, Parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion, gegenüber ND. Die vorgesehene Erweiterung der Veröffentlichungsstufen sei dennoch »als Schritt in die richtige Richtung anzusehen – auch wenn die Erhöhung der ›Bagatellgrenze‹ auf 10 000 Euro aus unserer Sicht nicht richtig ist«.

Die Nichtregierungsorganisationen sammeln bis Donnerstag im Internet Unterschriften für die Beibehaltung der bisherigen Untergrenze von 1000 Euro.


Sieben statt drei Stufen

Bisher müssen die Einkünfte für jede einzelne Tätigkeit angezeigt werden, sofern sie mehr als 1000 Euro im Monat bzw. 10 000 Euro im Jahr betragen. Die Angaben werden in drei Stufen veröffentlicht: In die niedrigste Stufe eins fiel bislang, wer pro Monat 1000 bis 3500 Euro einnahm. In die bislang höchste Stufe drei fielen alle Abgeordneten, die monatlich mehr als 7000 Euro neben ihrer Parlamentstätigkeit einnahmen. Nun könnten die hohen Einkünfte in sieben Veröffentlichungsstufen differenziert werden. Stufe eins wäre 10 000 bis 20 000, Stufe sechs 100 000 bis 150 000, Stufe sieben alles darüber. (ND)

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