Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) hat der Bundesregierung Mitte Mai eine Expertise zu den »Herausforderungen des demografischen Wandels« vorgelegt. Im Ergebnis der Untersuchung fordern die fünf »Wirtschaftsweisen« von der Bundesregierung nicht nur ein Festschreiben der umstrittenen Erhöhung des Renteneintrittalters auf 67 Jahre bis zum Jahr 2029, sondern zusätzlich in den Jahren 2045 und 2060 die nochmalige Erhöhung des Rentenalters auf zunächst 68 und später 69 Jahre.
In dem Gutachten zeichnet der Sachverständigenrat Schreckensbilder zukünftiger Belastung durch Sozialabgaben und Staatsverschuldung: »Ohne Konsolidierungserfolge läge die Schuldenstandsquote im Jahr 2060 bei etwa 270 Prozent mit massiven Verteilungsproblemen zu Lasten künftiger Generationen«, mahnen die Gutachter.
Linke Ökonomen halten dies für Panikmache. Die Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik hatte bereits in ihrem Memorandum 2009 ausführlich dargelegt, dass der vermeintliche Sachzwang Demografie überhaupt nicht als Begründung für einen späteren Renteneintritt ausreicht. Produktivitätsentwicklung mit angemessenen Lohnsteigerungen sowie Vollbeschäftigung können mit Hilfe des bewährten Umlageverfahrens diesen Demografiefaktor ausreichend kompensieren.
Völlig unbeachtet bleibt im SVR-Gutachten auch, dass mit der gegenwärtigen Wirtschafts- und Sozialpolitik der Grundstein für Altersarmut der heute 20- bis 30-Jährigen gelegt wird. So fehlen für die in das Arbeitsleben eintretende Generation ausreichend Arbeitsplätze. Für die etwa zehn Millionen Personen dieser Altersgruppe stehen lediglich 5,2 Millionen Vollzeit- und 1,3 Millionen Teilzeitarbeitsplätze zur Verfügung. Darunter befinden sich 350 000 Personen, die eine Teilzeitstelle nur deshalb übernommen haben, weil eine Vollzeitstelle nicht zu finden war. Im Jahr 2001 traf dies »nur« für 135 000 Personen aus dieser Altersgruppe zu. Das bestätigt auch eine Untersuchung des Statistischen Bundesamtes, in der es heißt: »Offenbar sehen sich immer mehr Erwerbstätige gezwungen, mangels Alternative auf eine Teilzeittätigkeit zurückzugreifen. Der Anteil unfreiwillig Teilzeittätiger vervierfachte sich seit 1992 von sechs Prozent auf 22 Prozent im Jahr 2009.«
Verursacht werden diese Verhältnisse auch durch die im internationalen Vergleich langen Studienzeiten in der Bundesrepublik. Nur knapp 16 Prozent der Studierenden erhalten BAföG, 84 Prozent der Studierenden gehen einer Arbeit neben ihrem Studium nach, meist in gering entlohnten Tätigkeiten. Dadurch verlängern sich zwangsläufig die Studienzeiten und der Eintritt in das reguläre Berufsleben erfolgt immer später.
Darüber hinaus startet die »Generation Praktikum« mit geringen Arbeitseinkommen in das Berufsleben. Der Median oder Zentralwert – eine übliche statistische Größe zur Charakterisierung von Einkommensunterschieden – beträgt für die Altersgruppe der Erwerbstätigen zwischen 20 und 25 Jahren lediglich 740 Euro. Das heißt: Genau die Hälfte der Personen erhält ein monatliches Nettoeinkommen der Erwerbstätigen von bis zu 740 Euro, die andere Hälfte von mehr als 740 Euro.
Auch für die nachfolgenden Altersgruppen bleiben die Verdienste immer niedrig. Bei den 25- bis 30-jährigen Erwerbstätigen beträgt der Median der monatlichen Nettoeinkünfte 1130 Euro und in der Gruppe der 30- bis 35-Jährigen 1340 Euro. Zum Vergleich: Für Erwerbstätige im Alter zwischen 35 und 65 Jahren beträgt der Median zwischen 1600 und 1700 Euro. Demnach verharrt die jetzige junge Generation 15 Jahre im Niedriglohnbereich – mit negativen Konsequenzen für die Bestimmung ihrer künftigen Altersbezüge, die sich nach dem bezogenen Gehalt richten.
Der Sachverständigenrat hätte eine sinnvollere Arbeit für die gegenwärtige junge Generation leisten können – wenn er sich nicht mit ausgedachten Problemen der Jahre um 2060 und später beschäftigt hätte, sondern mit den aktuellen Problemen junger Menschen beim Einstieg in den Arbeitsmarkt.
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