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Etappensieg für Menschenrechte in Mexiko

Übergriffe durch die Armee sollen künftig vor zivilen Gerichten verhandelt werden

  • Knut Henkel
  • Lesedauer: 3 Min.
Mexikos oberstes Gericht hat entschieden: Menschenrechtsverletzungen der Armee an Zivilisten sollen künftig vor zivilen Gerichten verhandelt werden. Damit kamen die Richter den Forderungen von Menschenrechtsorganisationen nach fairen Verfahren endlich nach.

Der Fall von Rosendo Radillo gab den Ausschlag. Das Verschwinden des Mannes, der zuletzt in einer Militärkontrolle gesehen worden war und nie wieder auftauchte, gab den Ausschlag. Den Fall hatte der Interamerikanische Menschenrechtsgerichtshof in San José vor mehreren Jahren aufgerollt und eindeutig entschieden, dass der Fall vor die zivilen Gerichte gehöre. Das gilt auch für einen anderen Fall – die Vergewaltigung von zwei Frauen des Volkes der Me’phaa durch Soldaten.

Die Frauen hatten den Mut, die Straftat anzuzeigen, doch mit der Anzeige begann die jahrelange Verfolgung der Opfer und ihrer Unterstützer. Zu denen gehört auch Obtilia Eugenio Manuel, die Präsidentin der Vertretung der Me’phaa in Ayutla. Sie war es, die den beiden Frauen Mut zusprach und sie bei ihrem Gang vor das Gericht unterstützte, als Übersetzerin fungierte und national und international um Unterstützung warb für Valentina Rosendo Cantú und Inés Fernández, die beiden Opfer.

Eine mutige Entscheidung, die dazu führte, dass sich Obtilia Eugenio Manuel in der Region um die Provinzstadt Ayutla im Bundesstaat Guerrero kaum mehr bewegen kann. »Hier haben die Wände und Dächer Augen und Ohren und ich habe eine ganze Reihe von Morddrohungen auf dem Telefon erhalten, weil wir vor den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte in Costa Rica gezogen sind«, erklärt die Frau von Anfang dreißig. Sie musste den Bundesstaat verlassen, ist mit den vier Kindern zu Verwandten gezogen und besucht ihr Dorf und ihre Organisation nur noch sporadisch.

Daran wird wahrscheinlich auch das Urteil der Richter in Mexiko Stadt nichts ändern, denn die Hintermänner der Morddrohungen, denen schon mehrere Vertreter der Interessenorganisation der Me’phaa zum Opfer gefallen sind, werden im Umfeld der Militärs vermutet. Für die ist das Urteil ein Dämpfer und für den haben Anwälte des Menschenrechtszentrums Tlachinollan wie Vidulfo Rosales oder dessen Direktor Abel Barrera lange gekämpft.

»Besonders alarmierend ist die Situation bei Angehörigen des Militärs, denn an die kommt die normale Justiz nicht heran. Die werden an die Militärjustiz überstellt und auf die hat man als Menschenrechtsanwalt kaum einen Einfluss«, so Barrera beim Interview im Menschenrechtszentrum. »Man informiert uns nicht, man beteiligt uns nicht und man verurteilt und bestraft nicht. Das ist ein elementares Problem unserer Rechtsprechung.« Das Menschenrechtszentrum befindet sich in der Provinzstadt Tlapa und von dort aus ist Barrera immer wieder in den brisanten Regionen unterwegs. Für diese Arbeit hat er vor wenigen Wochen einen Menschenrechtspreis in Berlin in Empfang genommen. Doch das Urteil der Richter in Mexiko Stadt dürfte dem 51-jährigen Menschenrechtler ungleich wichtiger sein. Dennoch ist es nur ein Etappensieg: Zum einen nimmt die Militarisierung des öffentlichen Lebens in Mexiko stetig zu, zum anderen hat die Regierung zahlreiche Urteile und Empfehlungen des Gerichtshofs nicht umgesetzt.

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