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Aktenstapel statt virtuelle Datenlager
Foto: ND/Wolfgang Frotscher
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Eine Welle der Erleichterung ging zu Wochenbeginn durch die Riege der Datenschützer. Die Ankündigung des Bundeswirtschafts- und des Arbeitsministeriums, den Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) nicht einzuführen, werten Gegner der Vorratsdatenspeicherung, Gewerkschaften, LINKE, Grüne und Piraten als neuerlichen Erfolg für den Datenschutz. Gleichzeitig hielten sie ihre Kritik an weiteren »Datenkraken« aufrecht.
Die Aufgabe des ELENA-Verfahrens begründeten die Ministerien damit, dass in absehbarer Zeit die erforderlichen Sicherheitsstandards nicht flächendeckend verbreitet sein würden. Gemeint ist die »Qualifizierte Elektronische Signatur«. Mit dieser sollten die Bürger dem Zugriff auf von ihnen gespeicherte Daten zustimmen, wenn sie »Leistungen« wie Eltern-, Arbeitslosen- oder Wohngeld beantragen.
Seit Januar 2010 haben Firmen dafür nach Angaben der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bereits 500 Millionen Datensätze an die zentrale Speicherstelle (ZSS) bei der Deutschen Rentenversicherung gesendet. Darunter sind jährlich 60 Millionen Bescheinigungen über Einkommen und Beschäftigung. Doch nur ein Bruchteil der Arbeitnehmer brauche tatsächlich einmal eine solche Bescheinigung, kritisierte der Datenschutzbeauftragte von Berlin, Alexander Dix. »Da hätte der gesunde Menschenverstand von Anfang an erkennen müssen, dass das Unsinn ist«, sagte er gestern dem rbb-Inforadio.
Die Idee, mittels einer Karte elektronisch auf Daten von Beschäftigten zugreifen zu können, entwickelte 2002 die Hartz-Kommission. ELENA sollte zur Entbürokratisierung und Kosteneinsparung führen. Die Spareffekte sind aber bis heute umstritten, zumal Behörden und Unternehmen zunächst mit hohen Investitionskosten belastet wurden. Die Kommunen hatten mit Mehrkosten von 240 Millionen Euro gerechnet. Als weitere Gutachten feststellten, dass das System teurer werde als erwartet, sorgte der damalige Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) im November für eine Verschiebung der Umsetzung um zwei Jahre. Danach sollten die Behörden ab 2014 auf die gespeicherten Einkommensdaten zugreifen können.
Ver.di begrüßte, dass die massenweise Datenspeicherung über fünf Jahre zulasten der Beschäftigten vom Tisch ist. Die Gewerkschaft kritisierte stets, dass auch Abmahnungen, Kündigungsgründe sowie die Teilnahme an Streiks gespeichert würden. Wegen dieser Eingriffe in die Grundrechte der Arbeitnehmer unterstützte ver.di die Verfassungsbeschwerde des Datenschutzvereins FoeBud und des Aktionskreises Vorratsdatenspeicherung mit mehr als 22 000 Mitklägern.
»Wir haben es geschafft – der breite Widerstand gegen die Datenkrake ELENA war erfolgreich«, äußerte Rena Tangens vom FoeBud. Die Datenschützer bedauerten aber, dass die Bundesregierung einen technischen Grund und nicht verfassungsrechtliche Bedenken als Gründe für das Aus von ELENA anführte. Datenschützer und Oppositionspolitiker fordern nun auch das Ende für weitere Projekte. »Die schritt- und zwangsweise Einführung der Biometrie und von elektronischen ID-Karten muss gestoppt werden«, teilte etwa Jan Korte (LINKE) mit.
Die Bundesregierung will dafür sorgen, dass die bisher gespeicherten Daten »unverzüglich« gelöscht werden. Gleichzeitig solle ein Konzept für ein »einfaches und unbürokratisches Meldeverfahren« entwickelt werden. Der FoeBud rief zu »Wachsamkeit« auf, um die Einführung eines unverhältnismäßigen Verfahrens »durch die kalte Küche« zu verhindern.
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